Und das ist, obwohl das alles legal und letztlich vom Arbeitgeber hinzunehmen und vom Einladenden zur Wahlversammlung zu beachten ist, eine nicht zu unterschätzende Hypothek auf das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, mit der die SBV dann ihr Amt bzw. die neue Wahlperiode beginnen darf. Welcher Eindruck bleibt wohl beim AG "hängen"?mit Hilfe von Vollzugsbeamten, entweder der Polizei oder aber eines Gerichtsvollziehers
Das Nichterscheinen der Person in dem geschilderten Fall war da wohl das Beste, was passieren konnte.