Darf der Arbeitgeber bei Einstellungen nach einer Schwerbehinderung fragen?
Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 07:14
Hallo Herr Göbel
Ich arbeite in einem sehr großem Energieunternehmen mit mehr als 15000 Mitarbeitern. Wir haben eine SB Quote von über 6 %. Ich habe noch keinen Nachteil gesehen wenn man sich outet. Wir in unseren SB Vertretungen leben den Umgang so; Ein SB Mensch leistet genausogut seine Arbeit wie ein nicht behinderter Mensch wenn man seinen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstattet. Dafür gibt es sogar Hilfen von den Integrationsämtern. Wenn Sie Ihre Vorgesetzten davon überzeugen können wird das kein Hindernis für den SB Menschen sein. Wir waren dieses Jahr sogar auf der REHA Care mit einem eigenem Stand der die Öffentlichkeit darüber informiert dass man als SB Mensch bei uns ohne Probleme voll integriert sein kann.
Ich denke wenn ein noch nicht geouteter neuer Kollege bei Ihnen als SB Vertreter vorspricht können Sie Ihn ja aufklären. Sie haben ja Schweigepflicht erst wenn eine Hilfe im Betrieb benötigt wird muß man sich halt outen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Sillaber
Beitrag editiert: Bitte nicht die vorherigen Beiträge vollständig zitieren. Leider ist in der Voreinstellung das Zitat immer da, deshalb zuerst alles löschen. Danke! Ulrich Römer
Ich arbeite in einem sehr großem Energieunternehmen mit mehr als 15000 Mitarbeitern. Wir haben eine SB Quote von über 6 %. Ich habe noch keinen Nachteil gesehen wenn man sich outet. Wir in unseren SB Vertretungen leben den Umgang so; Ein SB Mensch leistet genausogut seine Arbeit wie ein nicht behinderter Mensch wenn man seinen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstattet. Dafür gibt es sogar Hilfen von den Integrationsämtern. Wenn Sie Ihre Vorgesetzten davon überzeugen können wird das kein Hindernis für den SB Menschen sein. Wir waren dieses Jahr sogar auf der REHA Care mit einem eigenem Stand der die Öffentlichkeit darüber informiert dass man als SB Mensch bei uns ohne Probleme voll integriert sein kann.
Ich denke wenn ein noch nicht geouteter neuer Kollege bei Ihnen als SB Vertreter vorspricht können Sie Ihn ja aufklären. Sie haben ja Schweigepflicht erst wenn eine Hilfe im Betrieb benötigt wird muß man sich halt outen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Sillaber
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