Wann ist unmittelbar vor dem Abschluss einer SBV-Wahl??
Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 17:00
NACHTRAG
zu Nr. 8 des BIH-Ausschreibens
• Unmittelbar vor Abschluss?
Vgl. dazu LAG Hessen vom 24.09.2018, 16 TaBV 50/18, wonach nicht schon (um 16:30 Uhr) zwei Stunden vor Schließung des Wahllokals (18:30 Uhr) die Wahlbriefe (46 Briefwähler) spontan geöffnet werden dürfen und schon gar nicht ohne eine Bekanntmachung, so zu Recht LAG Hessen unter Aufhebung der Vorinstanz, anhängig BAG, Az 7 ABR 42/18. Beides ist auf SBV-Wahl übertragbar, egal ob Urnenwahl oder generelle Briefwahl; so Wiegand/Hohmann SchwbVWO § 12 Rn. 24 für SBV-Wahl zur verfrühten Öffnung.
• Unfrankierte Freiumschläge?
Das LAG Hessen hat offen gelassen, ob der Wahlvorstand u.U. auch unfrankierte Wahlbriefe ausgeben dürfe (so das ArbG Frankfurt entgegen Wahlordnung, welche von "Freiumschlägen" spricht). Das halte ich mit der Fachliteratur jedenfalls immer dann für problematisch und anfechtungsrelevant, soweit nicht alle ausgegebenen Wahlbriefe zurückkommen, und die evtl. fehlenden Rückläufer einen Einfluss auf das oder auf die Wahlergebnisse haben könnten, folglich höchst riskant für jeden Wahlvorstand bei engem Wahlergebnis! Davon ist dringend abzuraten!
Viele Grüße
Albin Göbel
zu Nr. 8 des BIH-Ausschreibens
• Unmittelbar vor Abschluss?
Vgl. dazu LAG Hessen vom 24.09.2018, 16 TaBV 50/18, wonach nicht schon (um 16:30 Uhr) zwei Stunden vor Schließung des Wahllokals (18:30 Uhr) die Wahlbriefe (46 Briefwähler) spontan geöffnet werden dürfen und schon gar nicht ohne eine Bekanntmachung, so zu Recht LAG Hessen unter Aufhebung der Vorinstanz, anhängig BAG, Az 7 ABR 42/18. Beides ist auf SBV-Wahl übertragbar, egal ob Urnenwahl oder generelle Briefwahl; so Wiegand/Hohmann SchwbVWO § 12 Rn. 24 für SBV-Wahl zur verfrühten Öffnung.
• Unfrankierte Freiumschläge?
Das LAG Hessen hat offen gelassen, ob der Wahlvorstand u.U. auch unfrankierte Wahlbriefe ausgeben dürfe (so das ArbG Frankfurt entgegen Wahlordnung, welche von "Freiumschlägen" spricht). Das halte ich mit der Fachliteratur jedenfalls immer dann für problematisch und anfechtungsrelevant, soweit nicht alle ausgegebenen Wahlbriefe zurückkommen, und die evtl. fehlenden Rückläufer einen Einfluss auf das oder auf die Wahlergebnisse haben könnten, folglich höchst riskant für jeden Wahlvorstand bei engem Wahlergebnis! Davon ist dringend abzuraten!
Viele Grüße
Albin Göbel