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Re: Wahlberechtigungliste

Verfasst: Dienstag 31. Juli 2018, 09:39
von inklusion2018
Vielen Dank an Albin Göbel für diese schnelle Antwort :-)
Laut telefonischer Information einer "Hotline", die unser amtierender Schwerbehindertenvertreter angerufen hat, sei der frühere Wahltermin zulässig. Der Amtsantritt der neuen SBV käme dann erst mit Ablauf der Amtszeit der amtierenden SBV zustande. Damit würde man Zeit für die Vorbereitung der "Neuen" gewinnen, so seine Argumentation.
Ich hatte da auch meine Zweifel, und habe deshalb hier gefragt.
Die "Hotline" hat er eventuell von dieser Seite http://www.sbv-wahl.de/de/
Ich verlasse mich lieber auf das BIH Forum.
Grüße von Monika

Früherer Wahl­termin zulässig?

Verfasst: Dienstag 31. Juli 2018, 14:30
von albin.göbel
Monika hat geschrieben:Laut Information einer "Hotline" sei der frühere Wahl­termin zulässig.
Zulässig wäre das (nur) unter den vom Gesetzgeber eigens zugelassenen drei Ausnahmen in § 177 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 8 SGB IX, ­ außerhalb des ge­setz­lichen ­ Regelwahlzeitraums zu wählen, sonst nicht !!!

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Wahlberechtigungliste

Verfasst: Dienstag 31. Juli 2018, 14:59
von Ulrich.Römer
Ich verlasse mich lieber auf das BIH Forum.
Herzlichen dank für das Lob! Und wenn schon "Hotline", dann lieber beim Integrationsamt anrufen. Kostet nichts, die wollen keine überteuerten Kurse verkaufen und sind rechtlich auf dem aktuellen Stand.