Re: Wahlberechtigungliste
Verfasst: Dienstag 31. Juli 2018, 09:39
Vielen Dank an Albin Göbel für diese schnelle Antwort
Laut telefonischer Information einer "Hotline", die unser amtierender Schwerbehindertenvertreter angerufen hat, sei der frühere Wahltermin zulässig. Der Amtsantritt der neuen SBV käme dann erst mit Ablauf der Amtszeit der amtierenden SBV zustande. Damit würde man Zeit für die Vorbereitung der "Neuen" gewinnen, so seine Argumentation.
Ich hatte da auch meine Zweifel, und habe deshalb hier gefragt.
Die "Hotline" hat er eventuell von dieser Seite http://www.sbv-wahl.de/de/
Ich verlasse mich lieber auf das BIH Forum.
Grüße von Monika
Laut telefonischer Information einer "Hotline", die unser amtierender Schwerbehindertenvertreter angerufen hat, sei der frühere Wahltermin zulässig. Der Amtsantritt der neuen SBV käme dann erst mit Ablauf der Amtszeit der amtierenden SBV zustande. Damit würde man Zeit für die Vorbereitung der "Neuen" gewinnen, so seine Argumentation.
Ich hatte da auch meine Zweifel, und habe deshalb hier gefragt.
Die "Hotline" hat er eventuell von dieser Seite http://www.sbv-wahl.de/de/
Ich verlasse mich lieber auf das BIH Forum.
Grüße von Monika