Wahlurne bei Briefwahl

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sbv ralf

Wahlurne bei Briefwahl

Beitrag von sbv ralf »

Welche Aspekte muss eine Wahlurne für die Briefwahl erfüllen? Vorhängeschloss,...und wo kann man eine Wahlurne bekommen, die allen formalen Ansprüchen gerecht wird?
Gibt es "Leihurnen" bei den Behörden und/ oder beim LWL oder muss der Wahlvorstand selber eine Wahlurne erwerben.
Reicht es wenn die eingehenden Wahlbriefe mit einem Eingangsstempel abgestempelt werden oder ist ein zusätzliches Namenszeichen notwendig.
Muss ein Mitglied des Wahlvorstandes die eingehenden Briefe abstempeln und ggf. abzeichnen oder kann man diese Aufgabe an das Sekretariat der Schule delegieren,
Ulrich.Römer
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Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Wahlurne bei Briefwahl

Beitrag von Ulrich.Römer »

Welche Aspekte muss eine Wahlurne für die Briefwahl erfüllen? Vorhängeschloss,...und wo kann man eine Wahlurne bekommen, die allen formalen Ansprüchen gerecht wird?
Da orientieren wir uns doch einfach mal an den Mindestnormen für die Bundestagswahl:
§ 51 BWO Wahlurnen
(2) Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.

Für die SBV-Wahl sollte die gleiche Urne wie für die Betriebs-/Personalratswahl Anwendung finden. Ein abschließbarer Holzkasten erfüllt meiner Meinung nach den gleichen Zweck. Die Urne sollte halt so beschaffen sein, dass keine Unterlagen rein- oder rausgeschmuggelt werden können.
Gibt es "Leihurnen" bei den Behörden und/ oder beim LWL oder muss der Wahlvorstand selber eine Wahlurne erwerben.
Das wäre eine neue Geschäftsidee. Der professionelle Urnenverleih im Wahljahr wäre sicher eine tolle Sache. Um Kosten zu sparen könnte man aber statt einen externen Anbieter auch den Betriebs-/Personalrat fragen. Die haben im Regelfall vor ein paar Monaten gewählt und die Urne hoffentlich noch nicht entsorgt.
Ob es Leihurnen bei LWL gibt ist mir nicht bekannt. Ich denke, eher nein.
Reicht es wenn die eingehenden Wahlbriefe mit einem Eingangsstempel abgestempelt werden oder ist ein zusätzliches Namenszeichen notwendig.
Siehe Muster in unserer Wahlbroschüre auf Seite 91. Eingangsstempel mit zusätzlicher Zeitangabe ist ausreichend.
Muss ein Mitglied des Wahlvorstandes die eingehenden Briefe abstempeln und ggf. abzeichnen oder kann man diese Aufgabe an das Sekretariat der Schule delegieren,
Nein, der Wahvorstand muss nicht vorübergehend in die Posteingangsstelle umziehen. Die Poststelle muss nur informiert werden, dass die eingehenden Wahlunterlagen sofort ungeöffnet an den Wahlvorstand weiterzuleiten sind. Wenn die "normale" Post im Schulsekretariat eingeht, dann können die das sicher auch übernehmen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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