Liste Stützunterschrift

lassien

Liste Stützunterschrift

Beitrag von lassien »

Hallo liebe Mitstreiter

Frage:

die amtierende SBV (nicht schwerbehindert) hat aus versehen in der Rubrik: "Vertreter des Wahlvorschlages" ihren Namen eingetragen und in der Rubrik: Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor" ebenfalls.

Der Wahlvorstand hat die Liste geprüft und unterzeichnet.

Nun haben wir gehört, das die Liste ungültig sein soll . Was passiert nun? Sind die Kandidaten die sich als Stellvertreter auf dieser Liste eingetragen haben auch ungültig. Muss die Wahl wiederholt werden?

Was kann man machen?
Ulrich.Römer
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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo lassien,
im Feld oben links wird der Vertreter des Wahlvorschlags eingetragen. Da nach § 6 Absatz 1 SchwbVWO die Wahlberechtigten die Wahlvorschläge einreichen dürfen, muss die dort eingetragene Person selbst wahlberechtigt sein. Wenn nun in diesem Fall die vorgeschlagene SBV selbst wahlberechtigt ist, dann ist der Wahlvorschlag ohnehin gültig. Wenn nicht, würde ich als Wahlvorstand gemeinsam mit dem 1. Unterzeichner korrigieren und den Namen des 1. Unterzeichners oben ersetzen. Einen ungültigen Wahlvorschlag sehe ich bei diesem versehentlichen Falscheintrag nicht.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
lassien

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Beitrag von lassien »

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Eine Frage habe ich noch dazu:

Da der Wahlvorstand die Stützunterschriftenliste schon abgesegnet hat und die ersten Briefe schon eingetroffen sind, kann da noch der Name des ersten Wahlberechtigten nächträglich eingefügt werden?
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
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Beitrag von Ulrich.Römer »

Welche Briefe sind eingetroffen?
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
lassien

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Beitrag von lassien »

Wir haben Briefwahl im Wahlvorstand festgelegt. Ende der Wahl ist der 28. Oktober.
Das sind schon die Wahlbriefe.

Gruss
Lassien
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
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Beitrag von Ulrich.Römer »

Dann würde ich gar nichts mehr tun. Wenn die Stimmzettel sonst okay sind sehe ich keine große Gefahr. Falls es zur Anfechtung kommt wären wir hier natürlich am Ausgang des Verfahrens interessiert.
;)
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
lassien

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Beitrag von lassien »

Ja ansonsten müßte alles richtig sein :)

Vielen Dank für die superschnelle Antwort :) :)
firstaidberlin

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Beitrag von firstaidberlin »

Ich habe ebenfalls eine Frage, wäre euch dankbar wenn Ihr mir diese beantworten könntet.

Wahlvorschlag
Fr. A als VP

Hr. B als Stellvertreter
Hr. C als Stellvertreter
Hr. D als Stellvertreter
Fr. E als Stellvertreterin
Fr. F als Stellvertreter

Fr. A. macht eine weitere zusammenhängende Liste, da das Wahlauschreiben nur 5 Mitglieder vorsieht als Stellvertreter.
Wahlvorschlag
Fr. A als VP

Hr. G als Stellvertreter
Hr. H als Stellvertreter

FRAGE: Müssen die Stützunterschriften (13) laut Wahlauschreiben auf beiden Vorschlägen von jeweils 13? Oder reicht einmal 13 aus, da es ein zusammenhängender Wahlvorschlag von einer Person ist?



Eine weitere Frage die mich noch interessiert, muss das Wahlausschreiben an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften geschickt werden?
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,
es wäre besser, für neue Fragen auch einen neuen Thread zu eröffnen.

Die Fallschilderung ist mE unklar. Handelt es sich bei der ersten Aufzählung (Personen A-F) um einen bereits eingereichten Vorschlag mit Stützunterschriften? Falls ja, wer hat diesen Vorschlag eingereicht ?
&Tschüß
Wolfgang
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo firstaidberlin,
der zweite Wahlvorschlag mit dem gleichen Namen von Frau A. als Vertrauensperson geht nicht, Frau A muss sich entscheiden, ob sie auf dem ersten oder zweiten Vorschlag kandidieren will.
Jeder Wahlvorschlag muss mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften versehen sein. Ganz egal, wieviele Namen als Kandidaten genannt sind.
Gültig mit jeweils 13 Unterschriften wären dann:
Vorschlag 1 mit
Frau A. als VP
und die Herren B, C, D, E, F als Stellvertreter

Vorschlag 2
keine Vorschlag N als VP
und die Herren G und H als Stellvertreter.

Auf dem Stimmzettel wäre dann
A als VP
und B - H als Stellvertreter.
Ulrich Römer

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