Wiederholung der Wahl bei Anfechtung

Antworten
sbv ralf

Wiederholung der Wahl bei Anfechtung

Beitrag von sbv ralf »

Wie ist das weitere Vorgehen, falls eine Wahl angefochten wird?
a) Welche Stelle entscheidet über die Anfechtung?
b) Bleibt der Wahlvorstand im Amt und muss auch die "neu Wahl" organisieren? oder muss die SBV einen neuen Wahlvorstand bestellen?
c) Gibt es Fristen wie schnell das alles organisiert werden muss?
d) Was sollte man sonst noch beachten?
Ulrich.Römer

AW: Wiederholung der Wahl bei Anfechtung

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo sbv ralf,
a) Welche Stelle entscheidet über die Anfechtung?
Siehe Seite 67 Wahlbroschüre - das Arbeitsgericht
b) Bleibt der Wahlvorstand im Amt und muss auch die "neu Wahl" organisieren? oder muss die SBV einen neuen Wahlvorstand bestellen?

Bei erfolgreicher Anfechtung gibt es keine SBV die den Wahlvorstand bestellen könnte. Wahl des Wahlvorstandes dann nach § 1 Absatz 2 SchwbVWO. Siehe dazu auch Seite 33 Wahlbroschüre
c) Gibt es Fristen wie schnell das alles organisiert werden muss?
Nein. Bis zur Neuwahl gibt es dann halt keine SBV.
d) Was sollte man sonst noch beachten?
Wahlbroschüre lesen und alles durchführen wie dort beschrieben, dann gibt es keinen Anfechtungsgrund. Bei der diesjährigen Wahl ist mir außerdem aufgefallen, dass häufig alte Vordrucke vergangener Jahre oder aus nicht aktualisierten Quellen verwendet wurden. Diesen Ärger kann man sich sparen, verwenden Sie die aktuellen Vordrucke.
Antworten