Wie habe ich das zu verstehen. Hr. Maier und Fr. Müller werden auf getrennten Listen als VP vorgeschlagen und unterschreiben die Zustimmung. Auf beiden Listen tauchen beide aber auch getrennt als Stellvertreter auf und erklären hier ebenfalls ihre Zustimmung.
Liste A
Hr. Maier VP -
Fr. Müller, StV
Hr. Wagner, StV
Hr. Baier Stellvertreter.
Liste B
Fr. Müller VP -
Hr. Maier, StV
Hr. Wagner, StV
Hr. Baier Stellverteter.
Für beide liegen Zustimmungen vor. Liste A als VP. Liste B als StV.
Meinetwegen mit unterschiedlichen Stützunterschriften
Kann der Wahlvorstand so etwas zulassen? Entschuldigung das ist meine erste SB-Wahl. Bei einer BR Wahl würde das so nicht funktionieren.
Stützunterschriften
AW: Stützunterschriften
Hallo vk9,
ein Problem hätte ich hier weder mit Maier noch mit Müller. Wenn beide Wahlvorschläge unterschiedliche Unterschriften haben sind sie gültig. Was ist aber mit Wagner und Baier? Die sind auf einem der beiden Wahlvorschläge überflüssig da bereits vorgeschlagen. Das muss der Wahlvorstand klären (§6 Absatz 3 Satz 2 SchwbVWO)!
Der Wahlvorstand muss den Doppelbewerber auffordern, binnen drei Arbeitstagen zu erklären, auf welchem Wahlvorschlag er benannt bleiben will.(Wiegand/Hohmann Kommentar zur SchwbVWO)
Maier und Müller erklären lediglich, dass sie sowohl SBV als auch Stellvertreter sein möchten und für beide Ämter zur Verfügung stehen. Wird einer von beiden als SBV gewählt, dann wird derjenige das Amt als Stellvertreter natürlich ablehnen.
ein Problem hätte ich hier weder mit Maier noch mit Müller. Wenn beide Wahlvorschläge unterschiedliche Unterschriften haben sind sie gültig. Was ist aber mit Wagner und Baier? Die sind auf einem der beiden Wahlvorschläge überflüssig da bereits vorgeschlagen. Das muss der Wahlvorstand klären (§6 Absatz 3 Satz 2 SchwbVWO)!
Der Wahlvorstand muss den Doppelbewerber auffordern, binnen drei Arbeitstagen zu erklären, auf welchem Wahlvorschlag er benannt bleiben will.(Wiegand/Hohmann Kommentar zur SchwbVWO)
Maier und Müller erklären lediglich, dass sie sowohl SBV als auch Stellvertreter sein möchten und für beide Ämter zur Verfügung stehen. Wird einer von beiden als SBV gewählt, dann wird derjenige das Amt als Stellvertreter natürlich ablehnen.
Stützunterschriften
Hallo,
Frage: Ein Bewerber hat sich auf das Formular "Wahlvorschlag" als SBV und als Stellvertreter eingetragen und auch seine Stützunterschriften gesammelt. Nun lese ich hier und bin etwas verwirt, das der Bewerber 2 Formulare benötigt, einmal für das Amt der SBV und einmal für das Amt Stellvertreter. Was ist richtig?
Gruss
L
Frage: Ein Bewerber hat sich auf das Formular "Wahlvorschlag" als SBV und als Stellvertreter eingetragen und auch seine Stützunterschriften gesammelt. Nun lese ich hier und bin etwas verwirt, das der Bewerber 2 Formulare benötigt, einmal für das Amt der SBV und einmal für das Amt Stellvertreter. Was ist richtig?
Gruss
L
AW: Stützunterschriften
Hinweis: Beitrag von "lassien" verschoben und Thema zusammengeführt. Bitte keine neuen Themen beginnen wenn Thema schon existiert.
Hallo lasien,
Antwort siehe vorige Beiträge. Ist sowohl auf einem als auch auf zwei getrennten Wahlvorschlägen möglich.
Hallo lasien,
Antwort siehe vorige Beiträge. Ist sowohl auf einem als auch auf zwei getrennten Wahlvorschlägen möglich.
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- Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 19:43
AW: Stützunterschriften
Wahlvorschlag für Vertrauensperson + Vorschlag für die selbe Person auf dem selben Wahlvorschlag ??????
Nun ist meine Verwirrung aber perfekt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass gerade dies nicht zulässig ist (habe es aber nie so richtig verstanden, weil ich die SchwbVWO anders verstanden und ausgelegt habe). Denn die Denkweise, 'wenn mein Kandidat als Vertrauensperson durchfällt, soll er wenigstens als Stellvertreter gewählt werden', ist ja durchaus häufig anzutreffen. Meine eigenen Wahlvorschläge sind deshalb bei der vorletzten Wahl zur Vertrauensperson + zum Stellvertreter abgelehnt worden, weil die selben Unterstützer meine beiden Wahlvorschläge unterschrieben haben.
Gibt es zur neuen Variante "alles ist zulässig" bereits einschlägige Rechtsprechung oder nur Kommentierungen (und wo wären diese zu finden?)
Nun ist meine Verwirrung aber perfekt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass gerade dies nicht zulässig ist (habe es aber nie so richtig verstanden, weil ich die SchwbVWO anders verstanden und ausgelegt habe). Denn die Denkweise, 'wenn mein Kandidat als Vertrauensperson durchfällt, soll er wenigstens als Stellvertreter gewählt werden', ist ja durchaus häufig anzutreffen. Meine eigenen Wahlvorschläge sind deshalb bei der vorletzten Wahl zur Vertrauensperson + zum Stellvertreter abgelehnt worden, weil die selben Unterstützer meine beiden Wahlvorschläge unterschrieben haben.
Gibt es zur neuen Variante "alles ist zulässig" bereits einschlägige Rechtsprechung oder nur Kommentierungen (und wo wären diese zu finden?)
AW: Stützunterschriften
Hallo dpolg-bayer,
ja, das ist zulässig
so z.B. Hohmann in Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, 2. Auflage 2014, wonach vom Wahlberechtigten alleine und ausschließlich „beide Wahlen umfassende Wahlvorschläge… nur einmal unterzeichnet werden“ dürfen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO (Hohmann, Rn. 35 zu § 5 SchwbVWO), und wonach es freisteht, einen Mehrfachvorschlag ein und desselben Bewerbers für beide Ämter in „denselben“ oder in „verschiedenen“ Wahlvorschlägen vorzuschlagen (Hohmann, Rn. 48 zu § 6 SchwbVWO).
http://www.beck-shop.de/Wiegand-Hohmann ... t=13689614
oder auch
Pahlen in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, Rn. 3 zu § 6 SchwbVWO, 12. Auflage 2010, wie folgt: „Bewerber und Vorschlagende können nur auf einer Liste erscheinen. Als Ausnahme gilt lediglich die Vorschrift, dass ein Bewerber einmal als Vertrauensperson und ein andermal als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden kann. Dem muss man hinzufügen, dass dann auch die Unterschrift auf mehren Wahlvorschlägen zählt, wenn in dem einen nur eine Vertrauensperson, in dem anderen nur ein oder mehrere stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen werden. Da diese Vorschläge auch gemeinsam gemacht werden können, ist auch der Vorschlag auf getrennten Urkunden durch dieselben Walberechtigten zulässig…“
https://beck-online.beck.de/default.asp ... O.p6%2Ehtm
ja, das ist zulässig
so z.B. Hohmann in Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, 2. Auflage 2014, wonach vom Wahlberechtigten alleine und ausschließlich „beide Wahlen umfassende Wahlvorschläge… nur einmal unterzeichnet werden“ dürfen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO (Hohmann, Rn. 35 zu § 5 SchwbVWO), und wonach es freisteht, einen Mehrfachvorschlag ein und desselben Bewerbers für beide Ämter in „denselben“ oder in „verschiedenen“ Wahlvorschlägen vorzuschlagen (Hohmann, Rn. 48 zu § 6 SchwbVWO).
http://www.beck-shop.de/Wiegand-Hohmann ... t=13689614
oder auch
Pahlen in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, Rn. 3 zu § 6 SchwbVWO, 12. Auflage 2010, wie folgt: „Bewerber und Vorschlagende können nur auf einer Liste erscheinen. Als Ausnahme gilt lediglich die Vorschrift, dass ein Bewerber einmal als Vertrauensperson und ein andermal als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden kann. Dem muss man hinzufügen, dass dann auch die Unterschrift auf mehren Wahlvorschlägen zählt, wenn in dem einen nur eine Vertrauensperson, in dem anderen nur ein oder mehrere stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen werden. Da diese Vorschläge auch gemeinsam gemacht werden können, ist auch der Vorschlag auf getrennten Urkunden durch dieselben Walberechtigten zulässig…“
https://beck-online.beck.de/default.asp ... O.p6%2Ehtm
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- Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 19:43
AW: Stützunterschriften
Ein Wahnsinn - aber vielen und vor allem herzlichen Dank dafür.
Mein Weltbild in Sachen Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist nach vielen Jahren wieder zurecht gerückt worden. Vor allem aber Danke für die Fundstellenangabe zum nachlesen.
Grüße an alle Beteiligten
Mein Weltbild in Sachen Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist nach vielen Jahren wieder zurecht gerückt worden. Vor allem aber Danke für die Fundstellenangabe zum nachlesen.
Grüße an alle Beteiligten
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- Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 19:43
AW: Stützunterschriften
Ich hätte da noch eine Frage zu den Stützungsunterschriften
Ich weiß, dass verschiedene (mind. 2) Wahlvorschläge für die stellv. Vertrauensperson von mehreren, identischen Wahlberechtigten unterschrieben wurden und
der Wahlvorschlag für eine Vertrauensperson von einer nicht Wahlberechtigten unterschrieben wurde.
Habe ich die Möglichkeit im jetzigen Stand des Wahlverfahrens (Bekanntgabe der zu Wählenden) dies als Kandidat zu überprüfen, bzw. Auskunft über Anzahl und Gültigkeit der Stützungsunterschriften und damit ggf. die Gültigkeit des Wahlvorschlages zu bekommen.
Mein Wahlvorstand wird mir dies sicherlich verweigern, wie im Fall der Wahlwerbung. Dort bekam ich zur Antwort, dass ich den Beschluss des Wahlvorstandes zur Wahlwerbung im Zuge der Wahlanfechtung mit meinem Rechtsbeistand gerne erfahren und auch einsehen könne.
Wie soll man verfahren, wenn die amtierende Vertrauensperson und eine Wahlkandidatin im Wahlvorstand sind?
Ich weiß, dass verschiedene (mind. 2) Wahlvorschläge für die stellv. Vertrauensperson von mehreren, identischen Wahlberechtigten unterschrieben wurden und
der Wahlvorschlag für eine Vertrauensperson von einer nicht Wahlberechtigten unterschrieben wurde.
Habe ich die Möglichkeit im jetzigen Stand des Wahlverfahrens (Bekanntgabe der zu Wählenden) dies als Kandidat zu überprüfen, bzw. Auskunft über Anzahl und Gültigkeit der Stützungsunterschriften und damit ggf. die Gültigkeit des Wahlvorschlages zu bekommen.
Mein Wahlvorstand wird mir dies sicherlich verweigern, wie im Fall der Wahlwerbung. Dort bekam ich zur Antwort, dass ich den Beschluss des Wahlvorstandes zur Wahlwerbung im Zuge der Wahlanfechtung mit meinem Rechtsbeistand gerne erfahren und auch einsehen könne.
Wie soll man verfahren, wenn die amtierende Vertrauensperson und eine Wahlkandidatin im Wahlvorstand sind?