Wahlrecht bei Versetzung

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GuidoMengelberg

Wahlrecht bei Versetzung

Beitrag von GuidoMengelberg »

Wir sind eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Am 23.10. finden die Wahlen zur SBV in unserer Dienststelle statt. Zum 15.10. werden zwei schwerbehinderte Kollegen zu uns versetzt. Einer der beiden Kollegen hat in seiner bisherigen Dienststelle bereits die dortige SBV gewählt.

Welcher Kollege ist in unserer Dienststelle wahlberechtigt :?:
Ulrich.Römer

AW: Wahlrecht bei Versetzung

Beitrag von Ulrich.Römer »

Kurze Antwort: Beide!
Im förmlichen Verfahren müssen sie Antrag an den Wahlvorstand stellen um in die Wählerliste aufgenommen zu werden. Im vereinfachten Verfahren kommen sie einfach zur Wahlversammlung.
GuidoMengelberg

AW: Wahlrecht bei Versetzung

Beitrag von GuidoMengelberg »

In der Kürze liegt die Würze - Danke :idea:
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