Tippfehler im Wahlausschreiben

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sbv ralf

Tippfehler im Wahlausschreiben

Beitrag von sbv ralf »

Bei der Erstellung des Wahlausschreibens ist durch die Nutzung einer alten Vorlage beim Datum oben rechts bei der Jahreszahl ein Übertragungsfehler passiert. (2010 statt 2014). Alle anderen Daten sind korrekt und das Wahlauschreiben wurde an alle Dienststellen, den PR und den Arbeitgeber verschickt und dort mit Angabe des Aushangdatums ausgehängt. Es ist kein Einspruch gegen das Wahlauschreiben erfolgt. Das Datum wurde handschriftlich geändert.
Der Fehler ist nun aber aufgefallen.
Wie kann der Fehler geheilt werden? Wie können die Wahlunterlagen (Schriftlich Wahl, so dass das Wahlauschreiben mit zu den Wahlunterlagen gehört) verschickt werden, ohne das ein möglicher Anfechtungsgrund der Wahl entsteht.
a) kann auf der Ursprungsversion das Datum handschriftlich korrigiert werden (2010 durchstreichen und durch 2014 ersetzen)?
b) kann nur die erste Seite mit der einzigen Änderung 2014 statt 2010 neu ausgedruckt werden und mit der zweiten Seite kopiert und dann verschickt werden.
c) Muss der Wahlvorstand tagen und diese Änderung des Wahlauschreibens neu beschließen und diesen Beschluss in einem Protokoll festhalten?
d) Muss auf diese Änderung und den Grund der Änderung gegenüber den Wahlberechtigten, dem PR, dem Arbeitgeber und ggf. auch gegenüber allen Dienststellen in einem extra Schreiben hingewiesen werden?

Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab Ralf
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Tippfehler im Wahlausschreiben

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo SBV Ralf,
ja, ich könnte jetzt hämisch schreiben: selber Schuld, typisch öffentlicher Dienst - "das haben wir schon immer so gemacht" und wozu stellen wir überhaupt aktuelle Vordrucke ins Netz wenn jeder die Alten benutzt.... ;)


Mach ich aber nicht, denn es geht ja hier wirklich um die Lösung des Problems.
Wenn nur das Datum oben links fehlerhaft ist, Wahltermin und alle anderen Datumsfelder korrekt sind, dann ist das aus meiner Sicht ein offensichtlicher Schreibfehler der nachträglich problemlos korrigiert werden kann.
Und jetzt bin ich mal gespannt, ob es gegenteilige Meinungen gibt.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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