Frage:
In meinem Amt habe ich eine Schwerbehinderte mit einem Heimarbeitsplatz, die am Tag der Wahl ihren Urlaub (zu Hause) unterbrechen möchte, um an der Wahl teilnehmen zu können. Sie ist sehbehindert (Merkzeichen B, G, RF) und kann nicht mehr selbst mit dem Auto fahren. Sie würde sich von einem Angehörigen von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte bringen und auch wieder abholen lassen.
Wie sieht es mit den Fahrtkosten und der Zeitgutschrift aus ?
Von der Geschäftsstelle wurde der Voranschlag gemacht, einen neuen Urlaubsantrag ohne den Tag der Wahl zu stellen.
Die Anwesenheit wird an diesem Tag + Fahrzeit angerechnet. Reisekosten entfallen dann natürlich.
Fahrtkosten zur Wahlversammlung
AW: Fahrtkosten zur Wahlversammlung
Hallo JB,
wie sieht es denn an anderen Tagen aus, wenn die Heimarbeiterin in den Betrieb muss, z.. für bestimte Tätigkeit oder auch Betriebsversammlung oder BR-Wahl? Bekommt sie dann Reisekostenerstattung?
wie sieht es denn an anderen Tagen aus, wenn die Heimarbeiterin in den Betrieb muss, z.. für bestimte Tätigkeit oder auch Betriebsversammlung oder BR-Wahl? Bekommt sie dann Reisekostenerstattung?
AW: Fahrtkosten zur Wahlversammlung
Hallo JB,
ich nehme an, dass es sich um einen Telearbeitsplatz handelt und kein Heimarbeitsplatz.
Der klassische Heimarbeiter hat nämlich kein Wahlrecht.
Grüße
Christian Vedder
ich nehme an, dass es sich um einen Telearbeitsplatz handelt und kein Heimarbeitsplatz.
Der klassische Heimarbeiter hat nämlich kein Wahlrecht.
Grüße
Christian Vedder