

ich würde gerne wissen, ob die Vertrauensperson SBV das Recht hat, von der Personalabteilung regelmäßig die Listen der Mitarbeiter übermittelt zu bekommen, welche für das BEM in Frage kommen.
Danke
Ohne Aufforderung wird der Arbeitgeber in der Regel gar nichts machen! Die SBV und der Betriebsrat müssen sich schon aktiv drum kümmern.die Daten der schwerbehinderten/gleichgestellten AN muß der AG selbstverständlich unaufgefordert der SBV "liefern"