In einer Dienststelle mit mehr als fünf, aber weniger als fünzig Wahlberechtigten ist das vereinfachte Wahlverfahren im Rahmen einer Wahlversammlung zu wählen. So weit bin ich gerade. Gibt es eine Mindestanzahl von Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgeben müssen, damit die Wahl rechtskräftig ist oder gilt die Mehrheit von allen Anwesenden, egal wieviele da sind, unter Umständen auch weniger als fünf (Anwesende)? Beispiel 8 Wahlberechtigte, 4 davon im Urlaub....
Danke
Wahlbeteiligung - Mindestanzahl
AW: Wahlbeteiligung - Mindestanzahl
Hallo Rotkäppchen,
für die SBV-Wahl gibt es keine Mindeststimmenzahl. Ein Wahlberechtigter (der sich selbst vorschlägt und mit seiner eigenen Stimme wählt) reicht vollkommen aus für eine gültige Wahl.
für die SBV-Wahl gibt es keine Mindeststimmenzahl. Ein Wahlberechtigter (der sich selbst vorschlägt und mit seiner eigenen Stimme wählt) reicht vollkommen aus für eine gültige Wahl.