Hallo
Darf ein nicht Schwerbehinderter an der Wahl teilnehmen, und sich aufstellen lassen?-
Und muss der Betriebsrat die Wahl unterstützten?
wahl
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AW: wahl
Hallo
- Darf ein nicht Schwerbehinderter an der Wahl teilnehmen---Nein, aber es gibt Ausnahmen
- und sich aufstellen lassen?-- Bei der SBV-Wahl gibt es keine Aufstellung sondern nur Vorschläge und die können nur die Wahlberechtigten abgeben
- Und muss der Betriebsrat die Wahl unterstützten? Nein, der BR darf die Wahl aber auch nicht verhindern bzw. blockieren
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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AW: wahl
Ja, teilnehmen darf z.B. die amtierende SBV an der Wahlversammlung als Initiator der Wahl. Die SBV muss aber nicht selbst schwerbehindert sein und mitwählen darf sie natürlich nicht.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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