Hallo,
wir haben im Wahlvorstand (nach Erörterung mit allen anderen Beteiligten!!!) beschlossen, zwei Stellvertreter wählen zu lassen. Nun wurde der Wunsch geäußert, einen dritten Stellvertreter für die SBV vorzusehen, ausreichend Kandidaten gibt es. Ich habe schon mal das Einverständnis (informell) der anderen Beteiligten abgefragt, auch hier keine Probleme. Muss ich jetzt eine neue Sitzung der Wahlvorstands einberufen, oder kann ich die Änderung der Zahl der Stellvertreter auch auf anderem Wege formal einwandfrei in das Verfahren einführen?
Danke und Gruß
Stellvertreter
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- Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51
AW: Stellvertreter
Hallo ToSch,
kein Problem, die Anzahl der Stellvertreter kann der Wahlvorstand beschließen solange das Wahlausschreiben nicht veröffentlicht ist. Eine außerordentliche Sitzung ist nicht notwendig wenn der Beschluß auf schriftlichem Weg (auch mit Fax, Mail...) herbeigeführt wird.
kein Problem, die Anzahl der Stellvertreter kann der Wahlvorstand beschließen solange das Wahlausschreiben nicht veröffentlicht ist. Eine außerordentliche Sitzung ist nicht notwendig wenn der Beschluß auf schriftlichem Weg (auch mit Fax, Mail...) herbeigeführt wird.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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AW: Stellvertreter
Danke. Das war die Antwort, die ich erhofft hatte ...
Viele Grüße
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Viele Grüße