Hallo,
ich begleite gerade einen schwerbehinderten Mitarbeiter, der nach einem Schlaganfall vor gut 1,5 Jahren nun mit einer stufenweisen Wiedereingliederung eine Tätigkeit aufnehmen möchte. Seine bisherige Tätigkeit wird er definitiv nicht mehr ausüben können.
Der Arbeitgeber könnte ihn zwar in der Wiedereingliederung beschäftigen, jedoch ist noch nicht geklärt, welche Aufgaben er letztlich zukünftig ausüben kann und ob der AG ihm dann diese zur Verfügung stellen kann.
Welche Möglichkeit hat der Arbeitgeber, die stufenweise Wiedereingliederung zum jetzigen Zeitpunkt (..unklare Zukunft) abzulehnen ?
Gruß, Anita Scholz
...habe die Antwort auf meine Frage gefunden, und zwar in der Infothek im Fachlexikon unter : Stufenweise Wiedereingliederung...
hätte ich ja mal vorher schauen sollen.
Anita Scholz