Scheitern der Wahl

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Dietmar

Scheitern der Wahl

Beitrag von Dietmar »

Zu folgender Fallkonstellation habe ich eine Frage:

Die Einladung zur Wahlversammlung am 14.10. wurde fristgemäß am 10.09. an die Wahlberechtigten gemailt, per Aushang bekannt gemacht und im Intranet veröffentlicht.

Gesetzt den Fall, der (bislang einzige) Kandidat zur Vertrauensperson zieht in der Wahlversammlung noch vor dem Wahlgang zur Vertrauenspersonen seine Kandidatur zurück. Wird kein neuer Kandidat gefunden, wird keine Vertrauensperson gewählt und folglich auch kein/keine Stellvertreter.

Darf dann der Betriebsrat oder dürfen 3 Wahlberechtigte noch einmal eine Wahlversammlung einberufen? Von der Zeit her wäre das noch möglich. Oder ist die Niederlassung dann ohne SBV für die nächsten 4 Jahre?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Ulrich.Römer

AW: Scheitern der Wahl

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Herr Kohlhammer,
wenn die Wahl nicht vor Ablauf der Amtsperiode der akuellen SBV, also spätestens zum 30.11.2014, durchgeführt wird, dann haben Sie ab 01.12.2014 keine SBV mehr.
Dadurch haben Sie dann den Fall nach § 94 Absatz 5 Nr. 3 SGB IX "Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn.....eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist" geschaffen.
Die Neuwahl kann danach also zu jedem Zeitpunkt - auch außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums - eingeleitet werden.
Wie Sie richtig schreiben darf das dann der BR oder drei Wahlberechtigte.
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