Guten Tag,
wir haben bei unserer Wahl ausschließlich Briefwahl vorgesehen. Die Wahlberechtigten haben ordnungsgemäße Briefwahlunterlagen unter anderem mit einem (weißen) Freiumschlag und einen (roten) Wahlumschlag für den Stimmzettel erhalten. Inzwischen sind bei unserer Poststelle mehrere rote Wahlumschläge eingegangen, d.h. die Wahlberechtigten haben trotz ausdrücklicher Hinweise nicht den weißen Freiumschlag benutzt, um die Erklärung und den roten Wahlumschlag mit dem Wahlzettel zurückzuschicken. Von wem die roten Wahlumschläge stammen ist jeweils nicht bekannt.
Die Wahlauszählung findet nächste Woche statt. Für uns stellt sich nun die Frage, wie wir mit diesen roten Wahlumschlägen umgehen sollen:
1.) Falls die Wahlumschläge nur den Stimmzettel (also nicht die abzugebende Erklärung dazu, wer den Stimmzettel ausgefült hat) enthalten
--> Ungültigkeit der Stimmabgabe, weil die Erklärung fehlt und wir nicht wissen, wer gewählt hat?
2.) Falls die Wahlumschläge zusätzlich zum Stimmzettel auch die Erklärung enthalten
--> Ungültigkeit der Stimmabgabe? Gültigkeit? Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass wir keine Kenntnis von den Kreuzen auf dem Stimmzettel nehmen (können)?
Vielen Dank im Voraus für Beiträge
Rücklauf nur des Wahlumschlags für den Stimmzettel
AW: Rücklauf nur des Wahlumschlags für den Stimmzettel
Hallo Frau Diezel,
in beiden Fällen wurden die Stimmen nicht gültig abgegeben! Im Fall 1 kann nicht nachvollzogen werden, ob derjenige Wahlberechtigt ist und wie oft er wählte. Im Fall 2 ist das Wahlgeheimnis verletzt.
Gruß
Christian Vedder
in beiden Fällen wurden die Stimmen nicht gültig abgegeben! Im Fall 1 kann nicht nachvollzogen werden, ob derjenige Wahlberechtigt ist und wie oft er wählte. Im Fall 2 ist das Wahlgeheimnis verletzt.
Gruß
Christian Vedder