SBV-Wahl 2014 - Wahlvorschläge

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Andi

SBV-Wahl 2014 - Wahlvorschläge

Beitrag von Andi »

Liebe Leserin, lieber Leser,

eine Frage zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur SBV Wahl.

Darf ein und dieselbe wahlberechtigte Person mehr als einen Wahlvorschlag einreichen ?

Ich weiß, dass sich die Stützunterschriften der einzelnen Vorschläge voneinander unterscheiden müssen, und dass die Bewerber nur auf einem Vorschlag genannt werden dürfen, es sei denn, der Name ist einmal der SB-Vertrauensperson und einmal der Position des Vertreters zugeordnet.

Ich habe aber in den mir derzeit zur Verfügung stehenden Infos keinen Hinweis auf die Beantwortung der obigen Frage gefunden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Herzliche Grüße
Andi
Ulrich.Römer

AW: SBV-Wahl 2014 - Wahlvorschläge

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Andi,
die Wahlberechtigten können beliebig viele Vorschläge einreichen. Der "Listenführer" - also der Einreichende bzw. Vertreter des Wahlvorschlages- ist in unserem Vordruck Wahlvorschlag oben links einzutragen. Wenn die erforderlichen (unterschiedlichen) Stützunterschriften auf den einzelnen Wahlvorschlägen in Ordnung sind, dann ist das also kein Problem.

:idea: Hinweis:
Ist im Feld des Vertreters nichts eingetragen, dann nimmt man die Person der ersten Stützunterschrift als Listenvertreter.
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