Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
mit allen Gesetzes- sowie Verordnungsänderungen
Reaktionen und erhellende Entstehungsgeschichte
»Inklusionsgesetz«
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Studie zur Ausgleichsabgabe
Eine aktuelle Studie des IAB in Englisch, veröffentlicht als IAB-Discussion Paper 25/2022, liefert Erkenntnisse darüber, ob und wie sich die Beschäftigungspflicht in Verbindung mit der Ausgleichsabgabe auf die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen auswirkt und welche unbeabsichtigten Effekte diese Maßnahme mit sich bringt.
Hier kompakte Zusammenfassung der Studie in Deutsch sowie Grafiken und Fazit.
Hier kompakte Zusammenfassung der Studie in Deutsch sowie Grafiken und Fazit.
»Inklusionsgesetz«
Siehe erhellende Anmerkungen von Prof. Düwell,
jurisPR-ArbR 33/2023 Anm. 1. Gruß Jada Wasi
jurisPR-ArbR 33/2023 Anm. 1. Gruß Jada Wasi
AW: »Inklusionsgesetz«
Prof. Franz Josef Düwell
„Wird so die Inklusion gefördert? Die Neuregelung
von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe“
Behindertengerecht, br 6/2023, Seite 161-166
Offenbar wird die wohl von der FDP/BDA betriebene Abschaffung der Bußgeldregelung auch von der UN kritisiert._Gruß Jada Wasi
„Wird so die Inklusion gefördert? Die Neuregelung
von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe“
Behindertengerecht, br 6/2023, Seite 161-166
Offenbar wird die wohl von der FDP/BDA betriebene Abschaffung der Bußgeldregelung auch von der UN kritisiert._Gruß Jada Wasi
„Illusion statt Inklusion“
Zeit online vom 20. Dezember 2023
Obwohl sie dazu verpflichtet sind, stellen Zehntausende Unternehmen keine schwerbehinderten Menschen ein. Recherchen der ZEIT zeigen nun zum ersten Mal, was passiert, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
Frag den Staat vom 22. Dezember 2023
„Ein gerichtliches Eilverfahren von FragDenStaat und eine Recherche der ZEIT offenbaren jetzt, wie das Arbeitsministerium mit falschen Zahlen die Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern rechtfertigte und wie selten die Bundesagentur für Arbeit die Bußgelder überhaupt verhängte.“
Cristina Helberg
Der Text entstand im Rahmen eines Recherchestipendiums des Helmut Schmidt Journalistenpreises und mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation „Frag den Staat".
Einstweilige Anordnung
gegen Bundesagentur für Arbeit
Presserechtlicher Auskunftsanspruch
VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
Obwohl sie dazu verpflichtet sind, stellen Zehntausende Unternehmen keine schwerbehinderten Menschen ein. Recherchen der ZEIT zeigen nun zum ersten Mal, was passiert, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
Frag den Staat vom 22. Dezember 2023
„Ein gerichtliches Eilverfahren von FragDenStaat und eine Recherche der ZEIT offenbaren jetzt, wie das Arbeitsministerium mit falschen Zahlen die Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern rechtfertigte und wie selten die Bundesagentur für Arbeit die Bußgelder überhaupt verhängte.“
Cristina Helberg
Der Text entstand im Rahmen eines Recherchestipendiums des Helmut Schmidt Journalistenpreises und mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation „Frag den Staat".
Einstweilige Anordnung
gegen Bundesagentur für Arbeit
Presserechtlicher Auskunftsanspruch
VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
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NEU: Ausgleichsabgabe für 2025
Die aktualisierte Ausgleichabgabe ab 01.01.2025
Dynamisierungsregelung § 160 Absatz 3 SGB IX
BUNDESANZEIGER
• BAnz AT 11.12.2024 B2 ab 2025
• BAnz AT 30.11.2020 B1 ab 2021
• BAnz AT 24.12.2015 B2 ab 2016
Irreführend teils auch das BIH-Fachlexikon und BIH-Video zur Ausgleichsabgabe, da auch da mehrfach vom Betrieb statt richtig vom Unternehmen (Arbeitgeber) die Rede ist. Das widerspricht der langjährigen Verwaltungspraxis und ständiger langj. höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- sowie Bundesverfassungsgerichts. Zwischen diesen elementaren Grundbegriffen „Betrieb“ sowie_„Unternehmen“ ist (zwingend) zu unterscheiden: Das_mag zwar umgangssprachlich synonym gebraucht werden – aber keineswegs rechtlich so wie hier bei der „unternehmensweiten“ Ausgleichsabgabe: Laut Lexikon betrifft die „Beschäftigungspflicht“ oder die Zahlung der Ausgleichsabgabe jeweils den Arbeitgeber als solchen und_„nicht den einzelnen Betrieb“ des Unternehmers (ebenso Joussen, LPK-SGB IX, § 154 SGB IX Rn. 9)
Viele Grüße
Annette
Dynamisierungsregelung § 160 Absatz 3 SGB IX
BUNDESANZEIGER
• BAnz AT 11.12.2024 B2 ab 2025
• BAnz AT 30.11.2020 B1 ab 2021
• BAnz AT 24.12.2015 B2 ab 2016
Der vom BMAS verwendete Begriff „Kleinbetriebsregelung“ ist „Unfug“, da Ausgleichsabgabe nicht von Betriebsgröße, sondern bekanntlich von Unternehmensgröße abhängt. Diese Begrifflichkeit ist daher einfach nur sehr sehr irreführend und offenbar grob falsch seit 50 Jahren: Denn seit 1974 gilt sog. Zusammenfassungsprinzip (BVerwG, 17.04.2003, 5 B 7.03; BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03 - und 8 andere), wonach (alle) Betriebe eines Unternehmens zusammengefasst werden bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe. Beispiel: Ein Konzernunternehmen hat mehrere Betriebe, wobei einer der Betriebe nur wenige oder keine sbM hat, andere Betriebe dieses Unternehmens jedoch zahlreiche sbM, so dass ggf insgesamt gar keine Ausgleichsabgabe für_dieses Konzernunternehmen anfällt, wenn Beschäftigungsquote von ≥ 5 Prozent unternehmensweit (Prof. Dr. Joussen, LPK-SGB IX, § 154 SGB IX Rn. 9 m.w.N.)BMAS hat geschrieben:„Kleinbetriebsregelung“
Irreführend teils auch das BIH-Fachlexikon und BIH-Video zur Ausgleichsabgabe, da auch da mehrfach vom Betrieb statt richtig vom Unternehmen (Arbeitgeber) die Rede ist. Das widerspricht der langjährigen Verwaltungspraxis und ständiger langj. höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- sowie Bundesverfassungsgerichts. Zwischen diesen elementaren Grundbegriffen „Betrieb“ sowie_„Unternehmen“ ist (zwingend) zu unterscheiden: Das_mag zwar umgangssprachlich synonym gebraucht werden – aber keineswegs rechtlich so wie hier bei der „unternehmensweiten“ Ausgleichsabgabe: Laut Lexikon betrifft die „Beschäftigungspflicht“ oder die Zahlung der Ausgleichsabgabe jeweils den Arbeitgeber als solchen und_„nicht den einzelnen Betrieb“ des Unternehmers (ebenso Joussen, LPK-SGB IX, § 154 SGB IX Rn. 9)
Viele Grüße
Annette
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Ausgleichsabgabe ab 2025
Kritik an Anpassungsentscheidung des BMAS
Hallo zusammen,
die Bekanntmachung des BMAS vom 02.12.2024 über die Anpassung der Ausgleichsabgabe im BAnz AT 11.12.2024 B2 ist lückenhaft, da „öffentliche Arbeitgeber des Bundes“ mit Quote unter „6 Prozent“ i. S. des § 241 Abs. 1 SGB IX offensichtlich nicht erfasst wurden, sondern nur bis „unter 5 Prozent“, also „weniger als dem geltenden Pflichtsatz“. Kritisch zu den „Redaktionsversehen“ vergl Prof. Franz Josef Düwell in jurisPR-ArbR 9/2025 Anm. 1, Abschnitt VII.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Hallo zusammen,
die Bekanntmachung des BMAS vom 02.12.2024 über die Anpassung der Ausgleichsabgabe im BAnz AT 11.12.2024 B2 ist lückenhaft, da „öffentliche Arbeitgeber des Bundes“ mit Quote unter „6 Prozent“ i. S. des § 241 Abs. 1 SGB IX offensichtlich nicht erfasst wurden, sondern nur bis „unter 5 Prozent“, also „weniger als dem geltenden Pflichtsatz“. Kritisch zu den „Redaktionsversehen“ vergl Prof. Franz Josef Düwell in jurisPR-ArbR 9/2025 Anm. 1, Abschnitt VII.
Beste Grüße
Heidi Stuffer