Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen der Privatwirtschaft.
Aus den Anforderungen unsrer Kunden heraus sollen die Zutrittsberechtigungen für die einzelnen Bereiche jeweils auf bestimmte Mitarbeitergruppen beschränkt werden.
Es dreht sich um die Frage ob der SBV ein Zutrittsrecht in allen Bereichen des Unternehmens zusteht.
Meiner Meinung nach ist dass der Fall da die SBV ihre gesetzlichen Aufgaben sonst nicht erfüllen kann.