SBV Wahlen bei Wechselschicht

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triker

SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von triker »

Hallo zusammen,
Wir haben 24sbM im Betrieb, arbeiten in einem 3Schichtbetrieb, und es kommt das vereinfacht Wahlverfahren in betracht.
Kann mir jemand sagen wie die Kollegen der Nachtschicht wählen :?:
Die Frühschicht, Spätschicht und Tagschicht würde ich ja zusammen bekommen, aber die Kollegen der NS :?:
Könnte ich einen seperaten Termin zur NS anbieten können, oder kommen die Kollegen dafür extra tagsüber ins Werk,
oder aber dürften diese Kollegen dann nicht wählen :?:
Wer eine Idee hat die mir weiterhelfen kann, sollte sich bitte melden.

l.G.
Michael
Lieselotte
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von Lieselotte »

Guten Morgen,

im vereinfachten Wahlverfahren, kann nur derjenige seine Stimme abgeben, der in der Versammlung anwesend ist.
D.h. die Kollegen in der Nachhschicht können nur ihe Stimme abgeben, wenn sie zusätzlich zur Schicht auch noch zur Wahlversammlung in den Betrieb kommen.

Nach § 44 BetrVG ist die Zeit der Wahlversammlung und ggfs. zusätzliche Wegezeiten (Anreise zum Wahlort) Arbeitszeit. Zusätzliche Fahrtkosten, die durch die Teilnahme entstehen, sind von Arbeitgeber zu erstatten. Dies gilt auch oder gerade inbesondere, wenn die Wahlversammlung aus betreiblichen Gründen außerhalb der (individuellen) Arbeitzeit stattfindet.

Gruß
Carola Fischer
triker

AW: SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von triker »

Hallo Carola,

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Wenn Du mir vielleicht noch eine Frage beantworten könntest :?:

Wenn ein potenzieller Bewerber sich aufstellen lassen möchte, an der Wahlveranstaltung aber aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend ist,
:arrow: kann man diesen Bewerber in abwesenheit wählen :?:

vorab schon mal Danke

l.G.
Michael
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

natürlich kann man in Abwesenheit gewählt werden - es gibt keine Regelung, die dagegen spricht.
Es empfiehlt sich aber, mit einem anderen Wahlberechtigten den Vorschlag abzusprechen und diesem auch eine einfache formlose Zustimmung zur Kandidatur (getrennt nach SBV und Stellvertreter) mitzugeben, um mögliche Zweifel auszuräumen.
Im Übrigen kann man auch während einer AU an einer Wahlversammlung teilnehmen, solange die Teilnahme nicht ausdrücklicher ärztlicher Empfehlung widerspricht.

&Tschüß
Wolfgang
&Tschüß
Wolfgang
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: SBV-Wahl bei Wechselschicht

Beitrag von albin.göbel »

triker hat geschrieben: Könnte ich einen separaten Termin zur Nachtschicht anbieten...?
NEIN: Separate Termine gehen prinzipiell nicht - niemals!
Die Wahlordnung sieht nur eine einzige Wahlversammlung vor, mehr nicht. Mehr Termine sind wahlordnungsrechtlich bei vereinfachter SBV-Wahl ausgeschlossen. Denn die Wahlordnung spricht von "Wahl­ver­samm­lung­" (Einzahl!) – und eben nicht von Wahlversammlungen in der Mehrzahl. Ginge auch von der Logik nicht, weil ja Wahlvorschläge erst in der Wahl­ver­samm­lung­ gemacht werden, so dass die Wähler der ersten Wahlversammlung nicht über die Wahlvorschläge der Nachtschicht ab­stim­men könnten!

Rechtsvergleich
Anders als bei der Wahlversammlung mit Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrats laut § 14a Abs. 4 BetrVG und § 35 WahlO-BetrVG gibts bei Wahlversammlung mit Wahl­lei­tung zur Wahl der SBV keine Briefwahl nach § 20 SchwbVWO.

carola.fischer hat geschrieben:Nach § 44 BetrVG ist die Zeit der Wahlversammlung Arbeitszeit ...
NEIN: Wahlversammlung ist nie Arbeitszeit!
Aus § 44 Absatz 1 Satz 2 BetrVG folgt eben nicht, dass die Zeit der Teilnahme Ar­beits­zeit­­ sei­, sondern lediglich, dass Teil­nah­me "wie Ar­beits­zeit­­ zu vergüten“ ist. So bereits BAG, Grundsatzurteil vom 05.05.1987, 1 AZR 292/85, schon vor Jahrzehnten, welches die „Fehlurteile“ der Vorinstanzen in Düsseldorf aufhob auf Antrag von 25 Beschäftigten wegen Vergütung, teilweise wegen Wegezeit­vergütung bzw. teils wegen Fahrkosten­erstattung:

"Die Zeit der Teilnahme ist keine Arbeitszeit"
Näheres zur Vergütung finden Sie hier.

Viele Grüße
Albin Göbel
Ulrich.Römer

AW: SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von Ulrich.Römer »

... und da haben wir wieder den Nachteil gegenüber dem förmlichen Verfahren:
Es gibt im vereinfachten Verfahren leider keine Briefwahl!
Mit Briefwahl wäre auch hier das Schichtproblem gelöst und bei der Wahl dann vermutlich auch eine höhere Wahlbeteiligung.
Wer kommt schon gerne müde nach der Nachtschicht nochmal in den Betrieb? :(
triker

AW: SBV Wahlen bei Wechselschicht

Beitrag von triker »

Hallo zusammen,

Herzlichen Dank an alle die sich zu dem Thema geäußert haben,Ihr habt mich ein ganzes Stück weitergebracht. :!:
Ich werde wohl demnächst des öfteren diese Forum besuchen ;)
schnell, effizient, unkompliziert :!:

Nochmals Danke,
Gruß
Michael
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