Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit. (Ab Erreichen der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten)
Frage: Inwieweit wirkt sich das Urteil des BAG vom 05.12.2024 auf die Befreiung von Mehrarbeit aus?
Freistellung Mehrarbeit & Urteil Teilzeitbeschäftigte Diskriminierung
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Re: Freistellung Mehrarbeit & Urteil Teilzeitbeschäftigte Diskriminierung
Hallo,
die beiden Sachverhalte haben überhaupt nichts miteinander zu tun.
die beiden Sachverhalte haben überhaupt nichts miteinander zu tun.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Freistellung Mehrarbeit & Urteil Teilzeitbeschäftigte Diskriminierung
Hallo Murmeltier,
ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Mehrarbeit nach dem SGB IX und dem BAG Urteil. Wo könnten solche denn überhaupt liegen?
Viele Grüße
Christian Vedder
ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Mehrarbeit nach dem SGB IX und dem BAG Urteil. Wo könnten solche denn überhaupt liegen?
Viele Grüße
Christian Vedder