Dass damit einerseits die „Ausgleichsabgabe“ ggf. reduziert werden könnte ist klar. Andererseits: Dieser verbreitet als viel zu gering kritisierte Ausgleich ist zudem voll von der Steuer absetzbar. Und der Zusatzurlaub verfällt, solange der sbM seinen Status nicht angibt. Bin gespannt, ob‘s noch andere Meinungen dazu gibt. Gruß Jada Wasi