Liebes Forum,
bei uns bewirbt sich ein Arzt mit Schwerbehinderung auf alle ausgeschriebene Arztstellen, ebenso initiativ. Wir haben ihn bestimmt schon 3 x gesehen, da wir ihn vorschriftsmäßig als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einladen. Gibt es hier eine rechtskonforme Möglichkeit ihn zukünftig nicht mehr einzuladen. Er konnte noch in keinem Vorstellungsgespräch überzeugen und hat nicht die gewünschten und benötigten Skills für unsere Psychiatrie. Ansonsten erfüllt er das Anforderungsprofil. Was macht hier Sinn? Laden wir ihn zu jeder Bewerbung auf eine "tatsächliche" Stelle ein und wie sähe es bei den Initiativbewerbungen aus? Herzlichen Dank und liebe Grüße Melanie Haber
Wiederholte Bewerbungen einer Person
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Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person
Hallo,
solange nicht gem. § 165 Satz 4 SGB IX die "fachliche Eignung offensichtlich fehlt", muss dieser Mensch eingeladen werden.
Vielleicht wäre es ja hilfreich, mal die eigenen Ausschreibungen zu überdenken und die Anforderungen konkreter zu beschreiben - insbesondere bei "neudeutschen" Begriffen wie zB "Skills".
solange nicht gem. § 165 Satz 4 SGB IX die "fachliche Eignung offensichtlich fehlt", muss dieser Mensch eingeladen werden.
Vielleicht wäre es ja hilfreich, mal die eigenen Ausschreibungen zu überdenken und die Anforderungen konkreter zu beschreiben - insbesondere bei "neudeutschen" Begriffen wie zB "Skills".
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich kann die Personalabteilung ja mal bitten sich darüber Gedanken zu machen, ob man somit unpassende Personen ausschließen kann oder ob sie es doch so unspezifisch halten wollen, damit sie mehr Bewerbungen bekommen. Dann halt mit der Gefahr auch Wiederholungsbewerbungen dabei zu haben.
Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person
Falls sich dieser Mediziner in größeren Abständen auf Arztstellen bewirbt, ist er zweifellos zu laden, wie schon geschrieben. Er könnte sich zwischenzeitlich ja weiter qualifiziert haben mit aktuellen Zertifikaten oder sonst.Melanie Haber hat geschrieben: ↑Freitag 20. Dezember 2024, 10:31 Bei uns bewirbt sich ein Arzt mit SB auf alle ausgeschriebene Arztstellen, ebenso initiativ.
Falls Bewerbungen jedoch in kurzen Abständen z.B. alle paar Wochen auf gleichartige Arztstellen erfolgen sollten, dann mE wohl eher nicht. Das speziell dann, wenn keine aktuellen Hinweise dazu in der Bewerbung. Dann würden derartige Bewerbungen auf reines „Bewerbungstraining“ hinauslaufen: Derartige Mehrfachbewerber hätten sonst einen nicht zu rechtfertigen mehrfachen Vorteil gegenü. anderen Bewerbern. Das Bewerbungsverfahren wär so „aussagekräftig“ wie Prüfungen, bei denen einer dieser Prüflinge die Fragen schon (teils) vorher kennt …
Rechtsprechung
Siehe zu dieser Thematik bspw. auch ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15. Ebenso z.B. auch BAG vom 25.06.2020 – 8 AZR 75/19 (Aufhebung der Vorinstanz) mit PM. Gruß Jada Wasi