Hallo zusammen,
gibt es besondere Rechte für Eltern von Kindern mit einem GdB 50 gegenüber dem Arbeitgeber? z.B. Sonderurlaub wie bei Angestellten ab einem GdB 50?
Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
rolf
zum Thema Nachteilsausgleich bei (schwerbehinderten) Kindern siehe auch Diskussion 2024 und z. B. auch hier Diskussion 2018, mit weiterführenden Links. Siehe auch die Neuerungen 2024 in § 45 SGB V neue Fassung.