Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Hallo,
unterliegt der Betrieb der Betriebsverfassung (§§ 42ff BetrVG), sind sbM in der Ruhephase der Altersteilzeit beim Blockmodell nicht mehr teilnahmeberechtigt. So zB der ErfK, Koch, §§ 42-46 BetrVG, Rn 3, der ein Teilnahmerecht nur bei "vorübergehender" Abwesenheit aus dem Betrieb einräumt).
Sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen, sind auch entsandte Beamte innerhalb der Betriebsverfassung AN des aufnehmenden Betriebes (ErfK, Koch, § 5 BetrVG, Rn 3a)
Ob das im Personalvertretungsrecht ähnlich ist, weiß ich nicht.
&Tschüß
WHoepfner
unterliegt der Betrieb der Betriebsverfassung (§§ 42ff BetrVG), sind sbM in der Ruhephase der Altersteilzeit beim Blockmodell nicht mehr teilnahmeberechtigt. So zB der ErfK, Koch, §§ 42-46 BetrVG, Rn 3, der ein Teilnahmerecht nur bei "vorübergehender" Abwesenheit aus dem Betrieb einräumt).
Sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen, sind auch entsandte Beamte innerhalb der Betriebsverfassung AN des aufnehmenden Betriebes (ErfK, Koch, § 5 BetrVG, Rn 3a)
Ob das im Personalvertretungsrecht ähnlich ist, weiß ich nicht.
&Tschüß
WHoepfner
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Hallo Frau Haase,
für eine konkrete Antwort fehlen noch ein paar Angaben. Wieso die Unterscheidung der Kolleginnen und Kollegen und extra Landesbedienstete? Gibt es in dem Bereich zwei unterschiedliche Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
Nein, der Arbeitgeber ist der Gleiche, nur die Bezahlung ist das Land.
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Hallo Frau Haase,
dann haben auch die "Landesbediensteten" ein Teilnahmerecht. Bitte noch mal im entsprechenden PersVG oder dem Betriebsverfassungsgesetz nachsehen, wer an der Personalversammlung oder der Betriebsversammlung teilnimmt. Das ergibt sich aus § 95 Abs.6 Satz 2 SGB IX.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
dann haben auch die "Landesbediensteten" ein Teilnahmerecht. Bitte noch mal im entsprechenden PersVG oder dem Betriebsverfassungsgesetz nachsehen, wer an der Personalversammlung oder der Betriebsversammlung teilnimmt. Das ergibt sich aus § 95 Abs.6 Satz 2 SGB IX.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bönsch
Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Hallo Frau Haase,Werden die Kolleginnen und Kollegen die in der Freistellungsphase sich befinden - Altersteilzeit - auch zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung eingeladen?
Wie ist es mit Landesbediensteten? Werden die auch eingeladen.
hier unsere Antwort vom Integrationsamt aus Sachsen:
Nicht wählbar für das Amt der Schwerbehindertenvertretung sind Beschäftigte während der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell). Analog richtet sich das aktive Wahlrecht zu den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung nach der tatsächlichen Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen (nach dem Wortlaut des § 94 Abs. 1. S. SGB IX). Schwerbehinderte Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) sind nicht wahlberechtigt, da sie vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Und daraus folgt m. E., dass sie auch nicht zur Schwerbehindertenversammlung eingeladen werden müssen.
Ich hoffe Ihnen damit in dieser Problematik weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
U. Hübler
Re: Jährliche Versammlung der Schwerbehinderten
Sorry - hab die Antwort im BetrVG gefunden. Frage ließ sich nicht löschen
Only_One
(unfreiwillig Einzelkämpfer)
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