Mindestteilneherzahl bei der Wahlversammlung? Veranstaltungsort

Stefan M.
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Re: Mindestteilneherzahl bei der Wahlversammlung? Veranstaltungsort

Beitrag von Stefan M. »

Das die Aussage auch falsch war, war mir gleich bewusst. Das Thema Vorbeschäftigung in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens ist für uns irrelevant. Wir haben nur einen Betrieb.
Stefan M.
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Re: Mindestteilneherzahl bei der Wahlversammlung? Veranstaltungsort

Beitrag von Stefan M. »

Ich habe noch ein paar weitere Fragen zur Wahlversammlung:
Wir, der Betriebsrat, lädt zur Wahlversammlung ein. Wir dürfen aber nicht an der Versammlung selbst teilnehmen, sofern keine Wahlberechtigung vorliegt, richtig?
Wir wollen die Wahl unterstützen, indem wir - falls notwendig - uns anbieten, für den Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen. Auch darüber können und müssen die Wahlberechtigten abstimmen.

Müssen die Kandidaten für den Wahlvorstand persönlich bei der Wahlversammlung erscheinen oder reicht es auch, dass entsprechende eindeutige Erklärungen vorliegen, um so auch bei Abwesenheit wirksam in den Wahlvorstand oder als Ersatz gewählt zu werden?
jada.wasi
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Re: Mindestteilnehmerzahl bei der Wahlversammlung? Veranstaltungsort

Beitrag von jada.wasi »

Stefan M. hat geschrieben: Montag 28. Oktober 2024, 17:15 Müssen die Kandidaten für den Wahlvorstand persönlich bei der Wahlversammlung erscheinen oder reicht es auch, dass entsprechende eindeutige Erklärungen vorliegen, um so auch bei Abwesenheit wirksam in den Wahlvorstand oder als Ersatz gewählt zu werden?
Kandidaten müssen da nicht persönlich erscheinen. Diese sollten aber ihre Bereitschaft zur Kandidatur im Vorfeld der Versammlung klar bekunden. Ein Mitglied des BR darf m.E. als Einlader teilnehmen an der Versammlung und bspw die Einlasskontrolle organisieren und ggf z.B. über Kandidaten zu informieren. Bedeutsam ist der / die Vorsitzende dieses Wahlvorstands, weil ja erfahrungsgemäß an dieser Person locker 60 - 80 Prozent der Vorstandsarbeit hängen bleiben dürfte die nächsten sechs Wochen. Gruß Jada Wasi
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