Erforderliche Wahl in 2014 bei noch gültigen Mandat
Erforderliche Wahl in 2014 bei noch gültigen Mandat
Ich wurde am 17.11.2011 zur SBV gewählt. Mir wurde das Mandat bis zum 16.11.2015 erteilt. Ist es erforderlich in diesem Jahr die Wahl durchzuführen oder sollte die Wahl 2015 erfolgen?
AW: Erforderliche Wahl in 2014 bei noch gültigen Mandat
Hallo Frau Baatz
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.
Somit müssen sie 2014 Wählen. § 94 SGB IX
Gruß Dieter Kötter
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.
Somit müssen sie 2014 Wählen. § 94 SGB IX
Gruß Dieter Kötter
AW: Erforderliche Wahl in 2014 bei noch gültigen Mandat
Hallo Frau Baatz,
Sie müssen wählen! Der § 94 Absatz 5 SGB IX beinhaltet die Formulierung " Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt."
Da zwischen dem 17.11.2011 und dem 01.10.2014 mehr als 12 Monate liegen, haben Sie nun zu wählen. Die neue Amtsperiode läuft dann bis 2018.
Gruß
Christian Vedder
Sie müssen wählen! Der § 94 Absatz 5 SGB IX beinhaltet die Formulierung " Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt."
Da zwischen dem 17.11.2011 und dem 01.10.2014 mehr als 12 Monate liegen, haben Sie nun zu wählen. Die neue Amtsperiode läuft dann bis 2018.
Gruß
Christian Vedder