Übernahme Tätigkeiten der Vertrauensperson durch Stellvertretungen
Übernahme Tätigkeiten der Vertrauensperson durch Stellvertretungen
Hallo zusammen, wie ist die Vertretungsregelung bei unbezahltem Urlaub der Vertrauensperson? Müssen die Stellvertretungen währen der Abwesenheit die Tätigkeiten übernehmen oder können sie dies verweigern? Vielen Dank für eine Einschätzung.
Übernahme Tätigkeiten der Vertrauensperson durch Stellvertretungen
Hallo, diese Frage wurde schon hier vor zwei Monaten professionell beantwortet, wonach kraft Gesetzes nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX „Verhinderungsvertretung“. Genau deswegen werden ja Stellvertretungen gewählt.
Im Fall der Verhinderung der Vertrauensperson ist weder eine „Berufung“ noch eine Annahmeerklärung durch das stellvertretende Mitglied erforderlich. Sollte 1. Stellvertr. nicht_wollen, so muss sie halt zurücktreten, also ihr Amt niederlegen, wenn sie sich dem „entziehen“ will …
Im Gesetz steht zwar nichts von Amtsniederlegung der Stellvertretung, aber § 177 Absatz 7 Satz 3 SGB IX ist entsprechend auf sie anwendbar. Gruß Jada Wasi
Im Fall der Verhinderung der Vertrauensperson ist weder eine „Berufung“ noch eine Annahmeerklärung durch das stellvertretende Mitglied erforderlich. Sollte 1. Stellvertr. nicht_wollen, so muss sie halt zurücktreten, also ihr Amt niederlegen, wenn sie sich dem „entziehen“ will …
Im Gesetz steht zwar nichts von Amtsniederlegung der Stellvertretung, aber § 177 Absatz 7 Satz 3 SGB IX ist entsprechend auf sie anwendbar. Gruß Jada Wasi