Wahlvorstand

Antworten
frank.bischoff

Wahlvorstand

Beitrag von frank.bischoff »

Hallo,
für den Wahlvorstand habe ich als amtierende SBV 3 Mitglieder (1 Vorsitzenden, 1 Stellvertreter und 1 Beisitzer) bestellt. Außerdem habe ich Ersatzmitglieder (2 St.) bestellt, wie es von der ZB Spezial Zeitschrift empfohlen wird. Jetzt meine Frage: Muss man die Ersatzmitglieder namentlich einem regulären Mitglied des Wahlvorstandes zuordnen, oder kann eine Ersatzmitglied jedes der regulären Mitglieder bei Absenz vertreten?

Danke und Gruß
Frank
CVedder
Beiträge: 353
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Wahlvorstand

Beitrag von CVedder »

Hallo Frank Bischoff,

klares Ja, namentliche Zuordnung ist empfehlenswert, damit weis der Ratsuchende sofort wer für ihn der nächste unmittelbar Ansprechpartner ist.

Gruß, Christian Vedder
frank.bischoff

AW: Wahlvorstand

Beitrag von frank.bischoff »

Hallo Herr Vedder,

danke für die prompte Info!

Grüße aus Rheinfelden

Frank Bischoff
Antworten