Hallo Community!
Ich habe eine Frage zu §178, Abs2,SGB IX:
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten..."
Gibt es irgendwo eine genauere Aufschlüsselung, welche Angelegenheiten damit genau gemeint sind?
Hintergrund:
Ich möchte (als SBV) demnächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber vereinbaren, da ich der Meinung bin nicht zu allen Besprechungen eingeladen zu werden und dadurch zu wenige Informationen zu bekommen.
Unstrittig und eingeladen werde ich zu:
BR- und BRA-Sitzungen, Monatsgespräche, Vorstellungsgespräche und BEM (sobald ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter Mensch betroffen ist), ASA-Sitzungen, Wirtschaftsausschuss
Strittige Teilnahme sind:
- Baubesprechungen (Umbau, Neubau, Renovierungen)
- Betriebsbegehungen
- SOS-Begehungen
- Arbeitssicherheits-Begehungen
- Informelle Arbeitsgruppen zu einem bestimmten Thema.
(Der Arbeitgeber möchte im Betrieb eine neue Abteilung einrichten. An dieser Arbeitsgruppe nimmt auch der Betriebsrat und mehrere Abteilungsleiter von verschiedenen Abteilungen teil. Der AG sagt die Arbeitsgruppe ist informell und der BR ist nur aus Freundlichkeit/Wohlwollen dabei. Die SBV sieht er aber nicht dabei. Ich habe gefunden, dass es kein Teilnahmerecht der SBV an informellen Gesprächen zwischen BR und AG gibt, wie zB. beim Jour Fix zwischen BR und AG. Aber bis wann sind Gespräche/Arbeitsgruppen informell, welchen Spielraum hat der Arbeitgeber? Ist damit nur der Jour Fix zwischen AG und BR gemeint oder entscheidet der AG das selbst?)
Also zusammenfassend noch mal die Frage: Wo ist die SBV dabei, wo nicht?
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
Danke und Gruß
Informationspflicht durch Arbeitgeber
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- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26
Gemeinsame Betriebsbegehungen?
Hallo,
die Frage zu gemeinsamen „Betriebsbegehungen“ wurde schon mehrfach thematisiert im BIH-Forum. Allg. Infos zu Betriebsbegehungen siehe auch die KomNet-Datenbank. Zumindest ist SBV per Begehungsbericht zu unterrichten nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, soweit sbM betroffen.
Siehe dazu differenziert auch ifb-Beitrag 2024, Abschnitt „Betriebsbegehungen als Basis“
Beste Grüße
Heidi Stuffer
die Frage zu gemeinsamen „Betriebsbegehungen“ wurde schon mehrfach thematisiert im BIH-Forum. Allg. Infos zu Betriebsbegehungen siehe auch die KomNet-Datenbank. Zumindest ist SBV per Begehungsbericht zu unterrichten nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, soweit sbM betroffen.
Siehe dazu differenziert auch ifb-Beitrag 2024, Abschnitt „Betriebsbegehungen als Basis“
Beste Grüße
Heidi Stuffer