Eigengefährdung - Fremdgefährdung

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pille
Beiträge: 101
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Eigengefährdung - Fremdgefährdung

Beitrag von pille »

Hallo,
ich arbeite in einem privaten Unternehmen.
Wir haben einen Mitarbeiter dessen Schwerbehinderung dem Arbeitgeber bisher nicht bekannt ist.
Aufgrund der bei ihm vorliegenden Glasknochenkrankheit gefährdet er sich selbst und auch andre.
Er arbeitet bei uns im Lagerbereich wo LKWs verladen werden.
Wegen dieser Tatsachen muss er meinem Verständnis nach seine Eigenschaft als Schwerbehinderter offenbaren.
Wenn er dies trotzdem nicht tun will hat die SBV aufgrund der Eigen - und Fremdgefährdung das Recht
den Arbeitgeber über die Situation zu unterrichten ?

Vielen Dank
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Eigengefährdung - Fremdgefährdung

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

nein! § 179 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 SGB IX drückt das unmissverständlich aus! "Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet, ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren".
Sie können im Gespräch versuchen, dem Mitarbeiter die möglichen Konsequenzen zu erklären und ihn ermutigen, seine SB-Eigenschaft dem AG mitzuteilen.
Da das Thema "Offenbarung" im Forum schon oft nachgefragt wurde, hier der Verweis auf einen anderen Faden mit ausführlichen Informationen. https://www.bih.de/integrationsaemter/f ... rung#p7294. Wenn es um die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften geht, kann eine Offenbarung zumindest der Auswirkungen der Behinderung durch den Mitarbeiter geboten sein.

VG aus dem Integrationsamt
pille
Beiträge: 101
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Re: Eigengefährdung - Fremdgefährdung

Beitrag von pille »

Vielen Dank für ihre klärende Anrwort.
albarracin
Beiträge: 170
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Eigengefährdung - Fremdgefährdung

Beitrag von albarracin »

Hallo,

das Recht auf Selbstbestimmung auch in Zusammenhang mit Behinderung beinhaltet immer auch das Recht auf Dummheit, Irrtum oder Selbstschädigung.
Das sollte eine SBV nie :!: vergessen. Die Zeiten der (auch gut gemeinten) besserwisserischen Bevormundung sollte vorbei sein.
&tschüß
Wolfgang
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