Bewerberin mit Schwerbehinderung, Ablehnung Betriebsarzt

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Melanie Haber
Beiträge: 14
Registriert: Dienstag 20. Februar 2024, 15:36

Bewerberin mit Schwerbehinderung, Ablehnung Betriebsarzt

Beitrag von Melanie Haber »

Liebes Forum,

wir haben einer Bewerberin mit Schwerbehinderung (wird durch eine Sonde ernährt und ist noch im Genesungsprozess) eine Zusage erteilt. Sie hat sich für einen Ausbildungsplatz in unserer Ergotherapeutenschule beworben. Nach der üblichen Vorstellung bei unserem betriebsärztlichen Dienst hat die zuständige Leitung der Schule mitgeteilt, dass einer Einstellung nicht entsprochen wird. So einen Fall hatte ich noch nicht. Obwohl auch wir Bedenken hatten, hätte ich mit dem Ausgang nicht gerechnet. Der Arbeitgeber wird sich an die vom betriebsärztlichen Dienst ausgesprochene Empfehlung zur Nichteinstellung halten und hat uns dies mitgeteilt. Wie ist die sachliche Lage hierzu, die Emotionen und das für diese Frau eine Welt zusammenbricht muss man beiseite halten und das fällt mir gerade schwer. Haben wir noch einen Hebel?
Liebe Grüße
Melanie Haber
albarracin
Beiträge: 158
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Bewerberin mit Schwerbehinderung, Ablehnung Betriebsarzt

Beitrag von albarracin »

Hallo,

ohne exakte Kenntnis der Gründe, die der Betriebsarzt angeführt hat, ist eine Bewertung schlichtweg nicht seriös machbar.

Grundsätzlich ist aber auch kein Betriebsarzt "Halbgott" und betriebsärztliche Einschätzungen sind natürlich fachlich überprüfbar.
&tschüß
Wolfgang
Melanie Haber
Beiträge: 14
Registriert: Dienstag 20. Februar 2024, 15:36

Re: Bewerberin mit Schwerbehinderung, Ablehnung Betriebsarzt

Beitrag von Melanie Haber »

Danke für die Rückmeldung. Wir werden uns als Schwerbehindertenvertretung nochmal mit der Schulleitung abstimmen und nach einer Alternative schauen. Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht und ich weiß nicht, wie wir an die Informationen kommen und dien Datenschutz/Schweigepflicht einhalten.
albarracin
Beiträge: 158
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Bewerberin mit Schwerbehinderung, Ablehnung Betriebsarzt

Beitrag von albarracin »

Hallo,

die Schweigepflicht gilt aber nicht ggü. der untersuchten Bewerberin. Die kann sehr wohl Auskunft verlangen über Untersuchungsergebnisse.
&tschüß
Wolfgang
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