Hallo
Heute wurde die SBV gewähl.
Jetzt wurde die gleiche Person für das Amt zur Vertrauensperson und stellv.
gewählt.
Wenn derjenige das Amt des Vertrauensperson übernimmt, ist dann Automatisch der 2 gewählte zur stellv.die Stellvertretung?
Viele Grüße
SBV-WAHL
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Re: SBV-WAHL
Hallo,
da niemand sich selbst vertreten kann, muß die gewählte Vertrauensperson von der Liste der stellvertretenden Mitglieder gestrichen werden. Die nachfolgenden Stellvertreter*innen rücken entsprechend auf.
da niemand sich selbst vertreten kann, muß die gewählte Vertrauensperson von der Liste der stellvertretenden Mitglieder gestrichen werden. Die nachfolgenden Stellvertreter*innen rücken entsprechend auf.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Ein Bewerber gewinnt beide Wahlen?
Hallo Sasa,
ja, automatisch wird dann der 2. Stelli zum 1. Stelli, wenn dieser 2. Stelli annimmt bzw nicht ablehnt. Die Person mit den jeweils meisten Stimmen muss sich aber klar äußern, welches der beiden Ämter sie annimmt: Beides geht nicht, wie schon geschrieben.
Die Bewerberin oder der Bewerber mit den zweitmeisten Stimmen bei der Wahl der Stellvertretung wird dann zur 1. Stellvertretung. Rechtsgrundlage ist § 14 Absatz 2 Satz 1 SchwbVWO („als stellvertretendes Mitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl“).
Die Amtszeit endet vorzeitig exakt am 30.11.2026 gemäß digitalem Wahlkalender der BIH - also verkürzte Amtszeit kraft Gesetzes laut § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX. Ich gehe davon aus – wonach dort 2024 noch keine SBV existierte und hier wohl förmliche Wahlen stattfanden , also nur ein Stimmzettel für beide Wahlen – aber 2-teilig. Richtig?
Beste Grüße
Heidi Stuffer
ja, automatisch wird dann der 2. Stelli zum 1. Stelli, wenn dieser 2. Stelli annimmt bzw nicht ablehnt. Die Person mit den jeweils meisten Stimmen muss sich aber klar äußern, welches der beiden Ämter sie annimmt: Beides geht nicht, wie schon geschrieben.
Die Bewerberin oder der Bewerber mit den zweitmeisten Stimmen bei der Wahl der Stellvertretung wird dann zur 1. Stellvertretung. Rechtsgrundlage ist § 14 Absatz 2 Satz 1 SchwbVWO („als stellvertretendes Mitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl“).
Die Amtszeit endet vorzeitig exakt am 30.11.2026 gemäß digitalem Wahlkalender der BIH - also verkürzte Amtszeit kraft Gesetzes laut § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX. Ich gehe davon aus – wonach dort 2024 noch keine SBV existierte und hier wohl förmliche Wahlen stattfanden , also nur ein Stimmzettel für beide Wahlen – aber 2-teilig. Richtig?
Beste Grüße
Heidi Stuffer