Hallo,
wie wird
"Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen." nach § 75 Abs. 4 HPVG definiert?
Reicht es, wenn die Dienststellenleitung solche Begründungen anführt, wie z. B.
- nicht teamfähig
- nicht leistungsbereit
- keine positive Prognose bzgl. Zusammenarbeit und Aufbau Vertrauensverhältnis
oder müssen solche "Gründe" noch mit Leben gefüllt, ordentlich unterfüttert, begründet werden?
Falls Letzteres, woraus geht dieses bitte hervor?
Dankeschön.
LG
Maßnahmenbegründung - Definition?
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Anhörung des Personalrats
Ist eigentlich keine Frage zum Schwerbehindertenrecht, sondern reine Frage zum Personalvertretungsrecht, und sollte sich durch kurzen Blick in einen „Kommentar“ zum § 75 Abs. 4 HPVG sehr schnell und differenziert klären lassen: Das lässt sich m.E. nicht pauschal beantworten.§ 75 Abs. 4 HPVG hat geschrieben:(4) Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor Kündigungen während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen.
Viele Grüße
Annette
Re: Anhörung des Personalrats
Stimmt natürlich.annette.rosenberg hat geschrieben: ↑Montag 15. April 2024, 17:05Ist eigentlich keine Frage zum Schwerbehindertenrecht, sondern reine Frage zum Personalvertretungsrecht, und sollte sich durch kurzen Blick in einen „Kommentar“ zum § 75 Abs. 4 HPVG sehr schnell und differenziert klären lassen: Das lässt sich m.E. nicht pauschal beantworten.§ 75 Abs. 4 HPVG hat geschrieben:(4) Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor Kündigungen während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen.
Viele Grüße
Annette
Welchen Kommentar kannst Du bitte empfehlen?
Viele Grüße
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Kommentar zum HPVG
Ich würde zunächst einfach mal beim Personalrat nachfragen und mir dann dessen Kommentar zum HPVG kurz ausleihen. Zur PR-Anhörung vgl. z.B. auch LAG Thüringen, 08.03.2022, 5 Sa 62/22. Zur „Probezeitkündigung“ vgl. auch Haufe-News vom 30.08.2023
Viele Grüße
Annette
Viele Grüße
Annette