Das zitierte Urteil des LAG BW 2015 ist rechtskräftig. Die Revision des Arbeitgebers wurde vom BAG, 22.9.2016, 2 AZR 700/15, zurückgewiesen. Gruß Jada WasiMichael Karpf hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Januar 2024, 06:41 vergleiche sinngemäß LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14