Hallo zusammen,
ich bin neu auf dem Gebiet als SBV bei uns im Unternehmen und benötige bitte einmal Unterstützung.
Bei uns wurde ein Beschäftigter mit einer SB gekündigt. Die Zustimmung des Integrationsamtes liegt vor. Anhörung für die Kündigung für das Integrationsamt habe ich bereits geschrieben.
Wie gesagt, das Integrationsamt hat zugestimmt. Nun möchte der GF eine Stellungnahme von mir zur Kündigung.
Gibt es hier Vordrucke oder Tipps von euch ?
Über Unterstützung wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank.
Kündigungsanhörung
-
- Beiträge: 170
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Kündigungsanhörung
Hallo,
es ist völlig ausreichend, die Stellungnahme für das IA auch dem AG zukommen zu lassen.
Allerdings macht mich die von Dir geschilderte Reihenfolge stutzig. Wurdest Du denn angehört, bevor der AG das IA um Zustimmung gebeten hatte?
es ist völlig ausreichend, die Stellungnahme für das IA auch dem AG zukommen zu lassen.
Allerdings macht mich die von Dir geschilderte Reihenfolge stutzig. Wurdest Du denn angehört, bevor der AG das IA um Zustimmung gebeten hatte?
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
-
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26
Re: Kündigungsanhörung
Hallo Mogli,
worauf in Stellungnahme ggf. konkret und im Einzelnen eingegangen werden könnte sowie eine Orientierung zur Gliederung einer Stellungnahme gibt’s z. B. auf Seite 24 (rechte Spalte) im SBV-Guide 2022. Zur Vorbereitung der Stellungnahme wird die SBV den betreffenden sbM ggf. selbst hören, soweit noch nicht geschehen - sowie den Bescheid des Integrationsamts sichten.
Diese Beteiligung der SBV erfolgt, da ohne „Anhörung“ die Kündigung unwirksam wäre nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX laut Rspr.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Re: Kündigungsanhörung
Hallo, ja ich würde angehört.albarracin hat geschrieben: ↑Montag 22. Januar 2024, 20:51 Hallo,
es ist völlig ausreichend, die Stellungnahme für das IA auch dem AG zukommen zu lassen.
Allerdings macht mich die von Dir geschilderte Reihenfolge stutzig. Wurdest Du denn angehört, bevor der AG das IA um Zustimmung gebeten hatte?
Die Reihenfolge war:
Anhörung SBV, BR
Dann Einreichung der Kündigung beim Integrationsamt
Integrationsamt hat der Kündigung zugestimmt, da sie Verhaltensabhängig ist und nichts mit der SB zu tun hat.
Nun möchte mein AG von mir als SBV noch eine Stellungnahme, weil er jetzt die Kündigung ausspricht.
Ich muss mich nicht mehr äußern oder ?
-
- Beiträge: 170
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Kündigungsanhörung
Hallo,
wenn Du schon rechtzeitig vorher informiert und angehört wurdest und auch eine Stellungnahme abgegeben hast, ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund der AG nochmals eine Stellungnahme haben will.
wenn Du schon rechtzeitig vorher informiert und angehört wurdest und auch eine Stellungnahme abgegeben hast, ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund der AG nochmals eine Stellungnahme haben will.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Kündigungsanhörung
Super, vielen Dank für die Unterstützungalbarracin hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Januar 2024, 08:46 Hallo,
wenn Du schon rechtzeitig vorher informiert und angehört wurdest und auch eine Stellungnahme abgegeben hast, ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund der AG nochmals eine Stellungnahme haben will.
Re: Kündigungsanhörung
Mich würde interessieren, weshalb der Arbeitgeber nochmals eine Stellungnahme möchte. Rechtliche Gründe kann es meines Erachtens dafür nicht geben, aber vielleicht im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
Viele Grüße
Christian Vedder
Viele Grüße
Christian Vedder
-
- Beiträge: 77
- Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50
Re: Kündigungsanhörung
Hallo zusammen,albarracin hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Januar 2024, 08:46 wenn Du schon rechtzeitig vorher informiert und angehört wurdest und auch eine Stellungnahme abgegeben hast, ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund der AG nochmals eine Stellungnahme haben will.
eine nochmalige Anhörung der SBV kann jedenfalls in atypischen Fällen durchaus geboten sein, wenn sich der Sachverhalt gegenüber der ursprünglichen Unterrichtung wesentlich geändert hat, beispielsweise dadurch, dass im laufenfen Verfahren beim InA entlastende Umstände bekannt geworden sind (vergleiche sinngemäß LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14 - www.dejure.org/2015,38353).
Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
-
- Beiträge: 170
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Kündigungsanhörung
Hallo,
in diesem Fall
in diesem Fall
muss dann aber auch der AG/Dienstherr die veränderten Umstände ebenfalls ausführlich darlegen.wenn sich der Sachverhalt gegenüber der ursprünglichen Unterrichtung wesentlich geändert hat
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
-
- Beiträge: 88
- Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14
Re: Kündigungsanhörung
Naja, wenn er den Bescheid des Integrationsamts, in dem das Ermittlungsergebnis ja detailliert beschrieben wird, als Anlage beifügt und einfach darauf verweist – so sollte das i.d.R. locker ausreichen und „ausführlich“ genug sein.albarracin hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Januar 2024, 08:30 … muss dann aber auch die veränderten Umstände ebenfalls ausführlich darlegen
Viele Grüße
Magdalena Mayer