Schulungen SBV

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Sandeep AndreasBartl
Beiträge: 1
Registriert: Montag 4. Dezember 2023, 09:06

Schulungen SBV

Beitrag von Sandeep AndreasBartl »

Hallo zusammen,
ich bin leider noch sehr neu als SBV gewählt und benötige deshalb hin und wieder noch etwas Unterstützung von erfahrenen SBV.

Ich würde gerne wissen, wie Ihr in Bezug auf Schulungen und Seminare für SBV vorgeht und hier vielleicht einen Tipp für mich habt.

- ich bin seit 1 Jahr SBV in meiner Firma, ca. 200 MA, davon etwa 6 mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung (ja ich weiß das müsste unterhalb der vorgegebenen Quote sein)
- seit Beginn meiner Tätigkeit moniere ich, dass ich als Neuling gerne ein Grundlagen - Seminar besuchen möchte (3Tage) da ich dieses als sinnvoll erachte
- nun wurde ich im Genehmigungsprozess leider immer wieder hin und her geschickt und letztendlich muss der Betriebsrat das Kostenübernahmeformular etc unterzeichnen. Durch diesen Umstand waren die ersten Termine weg und ich habe immerhin jetzt Mitte Dezember ein Seminar.

Meine Frage:

Liege ich richtig, dass ich als SBV selbst entscheiden kann welches Seminar ich besuche und von welcher Stelle im Unternehmen muss ich mir die Kostenübernahme unterzeichnen lassen? Muss ich bei der Auswahl der Seminare zeitlich Rücksicht auf die Belange des Unternehmens nehmen?

Natürlich muss immer ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen meiner Tätigkeit als SBV und dem Seminar stehen, das ist mir bewusst. Der Arbeitgeber hatte sich letztes Jahr bewusst für die Neuwahl einer SBV entschieden, jedoch fühle ich mich ziemlich auf verlorenem Posten weil ich so gut wie gar nicht mit eingebunden werde. Bewerber haben im System auch teilweise schon einen Vermerk "abgelehnt" bevor ich als SBV überhaupt Info über selbige erhalte.

Liebe Grüße und Danke für eure Tipps
albarracin
Beiträge: 159
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Schulungen SBV

Beitrag von albarracin »

Hallo,

Du bist als SBV eine eigenständige Arbeitnehmervertretung, der Betriebsrat hat in Bezug auf Deine Amtsführung absolut nichts zu bestimmen oder gar zu genehmigen.

das wird Dir alles dann in den Grundlagenseminaren beigebracht, wobei ein 3-Tages-Seminar keine so gute Idee ist aufgrund der Fülle des Stoffs.

Aber ein Sachverhalt solltest du Deinem AG klarmachen:
Bewerber haben im System auch teilweise schon einen Vermerk "abgelehnt" bevor ich als SBV überhaupt Info über selbige erhalte.
Das ist ein absolut rechtswidriges Vorgehen Deines AG, denn die beantwortung dieser Frage kann nur absolut freiwillig sein. Durch eine wie auch immer geartete Voreinstellung schränkt der AG die Freiwilligkeit ein und macht sich dadurch in jedem Fall einer Bewerbung durch schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen angreifbar im Sinne des AGG.
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Grundschulungen der SBV

Beitrag von jada.wasi »

Sandeep AndreasBartl hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 09:17 Der Arbeitgeber hatte sich letztes Jahr bewusst für die Neuwahl einer SBV entschieden
Hallo Andreas,

darüber, ob nun eine SBV gewählt wird oder nicht, hat selbstverständlich nicht der Arbeitgeber zu befinden lt. § 177 Absatz 1 Satz 1 SGB IX; dort oder sonstwo ist an keiner Stelle was von einer Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers erwähnt seit jeher.

Sandeep AndreasBartl hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 09:17 Nun wurde ich im Genehmigungsprozess leider immer wieder hin und her geschickt und letzt­endlich muss der Betriebsrat das Kosten­über­nahmeformular etc unterzeichnen.
Das ist falsch: Eine SBV ist rechtlich ein "eigenständiges Organ“ des Betriebs (BAG, Urteil vom 15.02.2005, 9 AZR 635/03, Rn. 45), wie schon geschrieben. Das sollte eigentl. auch diesem Betriebsrat geläufig sein aus seinen eigenen Grundseminaren, da elementares Basiswissen. Vgl. auch BIH-Fachlexikon zur „Kostenübernahme“ von Seminaren, wonach SBV kein dem BR nachgeordnetes Organ ist. Der Betriebsrat ist ggü. der SBV nicht weisungsbefugt: So z.B. auch ZB 1/2007 auf Seite 10, wonach „eigenständig“, was mancherorts noch immer nicht überall geläufig ist bei „Per­sonalern“ – trotz ständ. Rechtsprechung seit Jahrzehnten. Das ist Behinderung der Amtstätigkeit der SBV, da durch zögerliche Bearbeitung zeitnahe Grundschulung vereitelt wurde. Im Übrigen kann auch SBV bestehen, ohne dass Betriebsrat existiert. Das muss diesen Personalern aber „verklickert“ werden.

Auch bei Seminaren der SBV hat ein Betriebsrat keinerlei Beteiligungsrecht oder sonst seit jeher. Das folgt rechtlich u.a. aus dem § 179 Abs. 4 letzter Satz SGB IX, in dem der Betriebsrat an keiner Stelle erwähnt ist. Gruß Jada Wasi
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