Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

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pille
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Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Beitrag von pille »

Hallo,

ich bin SBV in einem Privatunternehmen der Metallindustrie.
Aufgrund eines Tarifvertrages besteht die Möglichkeit eine Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.
Die Altersteilzeit wird im Blockmodell durchgeführt - zuerst Arbeitsphase anschließend Freiphase ( = man ist bereits nicht mehr aktiv in der Firma tätig ).
Bei Ende der Arbeitsphase ist die aktuelle Amtszeit noch nicht vorüber.

Meine Frage :

Bis wann habe ich aufgrund der oben genannten Voraussetzungen einen Schulungsanspruch als SBV ?

Vielen Dank
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Beitrag von jada.wasi »

pille hat geschrieben: Montag 28. August 2023, 12:22 Bei Ende der Arbeitsphase ist die aktuelle Amtszeit noch nicht vorüber.
Hallo Pille,

mit dem Ablauf der Arbeitsphase der ATZ im Blockmodell erlischt das Amt der SBV vorzeitig kraft Gesetzes gemäß ständiger Rspr. Dann rückt die erste Stellvertretung auto­matisch nach als Vertrauensperson mit dem Beginn der Freistellungsphase. Zur Schulung kurz vor dem Ende der Amtszeit vgl. sinngemäß BAG, 07.05.2008, 7 AZR 90/07. Gruß Jada Wasi
pille
Beiträge: 98
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Re: Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Beitrag von pille »

Hallo,

vielen Dank für schnelle klärende Antwort.
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