Ich bin gleichgestellt und haben einen ausgeprägten Tinnitus. Deshalb war ich mehrere Male krank.
Ich bin Zugbegleiter, habe viel Stress seit längerer Zeit.
Nun habe ich Hörgeräte bekommen.
Meine Befürchtung ist, dass mich der Arbeitgeber kündigt.
Kann soetwas passieren!?
Kündigung wegen Krankheit
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Re: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
der Arbeitgeber muss die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen. Wenn er denn wirklich kündigen will.
Außerdem ist er zur Durchführung des vorgelagerten Präventionsverfahrens verpflichtet. Siehe dazu im Fachlexikon https://www.bih.de/integrationsaemter/m ... aevention/.
Wie zu den anderen von Ihnen gestellten Fragen auch hier der Hinweis, unbedingt einen Beratungstermin mit der Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens vereinbaren! Der Arbeitgeber muss die SBV im Rahmen des o. g. Präventionsverfahrens einschalten.
VG aus dem Integrationsamt
der Arbeitgeber muss die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen. Wenn er denn wirklich kündigen will.
Außerdem ist er zur Durchführung des vorgelagerten Präventionsverfahrens verpflichtet. Siehe dazu im Fachlexikon https://www.bih.de/integrationsaemter/m ... aevention/.
Wie zu den anderen von Ihnen gestellten Fragen auch hier der Hinweis, unbedingt einen Beratungstermin mit der Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens vereinbaren! Der Arbeitgeber muss die SBV im Rahmen des o. g. Präventionsverfahrens einschalten.
VG aus dem Integrationsamt
Re: Kündigung wegen Krankheit
Nun hat der Arbeitgeber "Pseudopausen" in meine Schichten eingerabeitet, die länger als 8 Stunden sind, um unter 8 Stunden zu gelangen.
Ist das i. O.? Muss nicht ein Pausenraum für jeden Pause vorhanden sein, also an jeder Station, wo die Pause ist, vorhanden sein!?
Fällt das Verhalten unter "Mobbing" oder Mißachtung der Schwerbehinderung/ Gleichstellung?!
Was kann ich tun? Anwalt, oder?
Gesprächsbereitschaft ist nicht gegeben, vom Arbeitgeber!
BR und Schwerbehindertenbeauftragte sind dem Arbeitgeber "zugetan"!
Gruß und Dank
Ist das i. O.? Muss nicht ein Pausenraum für jeden Pause vorhanden sein, also an jeder Station, wo die Pause ist, vorhanden sein!?
Fällt das Verhalten unter "Mobbing" oder Mißachtung der Schwerbehinderung/ Gleichstellung?!
Was kann ich tun? Anwalt, oder?
Gesprächsbereitschaft ist nicht gegeben, vom Arbeitgeber!
BR und Schwerbehindertenbeauftragte sind dem Arbeitgeber "zugetan"!
Gruß und Dank
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Re: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
in der Tat gibt es für den Schienenpersonenverkehr einige spezielle Regelungen für Pausen bzw. Pausenräume bzw. Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften.
Deswegen kann das ggfs. nur ein Fachmensch beurteilen.
Diese Dienstplanänderungen müssen aber vom BR genehmigt sein und die SBV muß vorher informiert werden sein. Deswegen solltest Du sie trotzdem fragen, ob sie überhaupt beteiligt waren bzw. warum sie dem zugestimmt haben.
Und wenn BR und SBV tatsächlich nicht helfen wollen, kannst Du Dich immer noch an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst
bzw. wegen § 164 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
an das Integrationsamt wenden.
in der Tat gibt es für den Schienenpersonenverkehr einige spezielle Regelungen für Pausen bzw. Pausenräume bzw. Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften.
Deswegen kann das ggfs. nur ein Fachmensch beurteilen.
Diese Dienstplanänderungen müssen aber vom BR genehmigt sein und die SBV muß vorher informiert werden sein. Deswegen solltest Du sie trotzdem fragen, ob sie überhaupt beteiligt waren bzw. warum sie dem zugestimmt haben.
Und wenn BR und SBV tatsächlich nicht helfen wollen, kannst Du Dich immer noch an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst
bzw. wegen § 164 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
an das Integrationsamt wenden.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Kündigung wegen Krankheit
Gemeint ist vermutlich § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX (Anspruch des schwerbehinderten Menschen u. a. auf behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, soweit für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden). Der genannte Absatz 1 beschäftigt sich eher mit Bewerbungsverfahren.albarracin hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 11:38 Und wenn BR und SBV tatsächlich nicht helfen wollen, kannst Du Dich immer noch an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst
bzw. wegen § 164 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
an das Integrationsamt wenden.
Der Hinweis auf den Integrationsfachdienst (IFD) ist sehr sinnvoll, die Kontaktdaten des zuständigen IFD findet man hier (links Integrationsfachdienst auswählen, rechts die Postleitzahl eingeben): https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
Re: Kündigung wegen Krankheit
Hallo, gibt es eine gute Seite, wo man "alles" über arbeitsunfähigkeit erfahren kann, wann kann es Probleme mit dem Arbeitgeber geben, wo und wann muss ich mich vorsehen, wie verhalte ich mich dem Arbeitgeber gegenüber, wann und wodurch muss Krankengeld gezahlt ( Grundlagen) werden, also wann ist der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht
entbunden.
Wenn ich von verschiedenen Ärzten wegen verschiedener Krankheitsbilder au geschrieben werde, was passiert dann?
Ich bin gleichgestellt und habe bis dato 40 GdB, Verschlechterungsantrag ist gestellt, wegen neuer Krankheitsbilder.
Gruß und Dank
entbunden.
Wenn ich von verschiedenen Ärzten wegen verschiedener Krankheitsbilder au geschrieben werde, was passiert dann?
Ich bin gleichgestellt und habe bis dato 40 GdB, Verschlechterungsantrag ist gestellt, wegen neuer Krankheitsbilder.
Gruß und Dank
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- Registriert: Freitag 25. März 2022, 16:14
Re: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
erste Informationen auf diese Fragen finden sich im Fachlexikon der BIH:
Arbeitsunfähigkeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Entgeltfortzahlung
Krankengeld
Kündigungsgründe
erste Informationen auf diese Fragen finden sich im Fachlexikon der BIH:
Arbeitsunfähigkeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Entgeltfortzahlung
Krankengeld
Kündigungsgründe