Stimmauszählung im Vereinfachten Wahlverfahren

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SENERTEC_Betriebsrat
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Registriert: Mittwoch 19. Juli 2023, 11:41

Stimmauszählung im Vereinfachten Wahlverfahren

Beitrag von SENERTEC_Betriebsrat »

Hallo,

wir planen gerade unsere erste Wahl der SBV im vereinfachten Wahlverfahren. Eine Frage haben wir zur Stimmauszählung - in den uns vorliegenden Unterlagen ist die leider nie konkret, aber dafür teilweise widersprüchlich beantwortet:

Wird nach jedem der beiden Wahlgänge ausgezählt oder erst am Ende?

Wenn zwei mal ausgezählt werden soll, müsste die Sitzung ja nach der ersten Auszählung wieder nicht-öffentlich werden...

Danke für die Hilfe
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Stimmauszählung in Wahlversammlung

Beitrag von jada.wasi »

Lehrvideo Wahlverfahren vereinfacht
Teil 1: Allgemeines zu SBV-Wahlen
Teil 2: Vereinfachtes Wahlverfahren

SENERTEC Betriebsrat hat geschrieben: Wird nach jedem der Wahlgänge ausgezählt?
Hallo,

ja, nacheinander mit zwei Stimmzetteln ist stets richtig und_zwar immer zuerst die Vertrauensperson:

Gängige Praxis, dass nacheinander in zwei getrennten Wahlgängen mit zwei Stimmzetteln gewählt wird in nicht-öffentlicher Wahlversammlung und jeweils danach aus­ge­zählt wird. So auch LVR-Schulungsvideo (ab 05:20 min). Vergleiche dazu auch diese kontroverse Diskussion 2021 Dazu gibt’s widersprüchliche Literatur und teils unsinnige Rechtsprechung, die auch BAG, 7.4.2004, 7 ABR 42/03, Rn. 16, anzweifelte („Zweifel, ob Auslegung zutreffend“)

Der öffentlichen Auszählung ist grds ausreichend genüge getan mit Anwesenheitsrecht der (aktiv) Wahlberechtigten bei_beiden Auszählungen laut BIH. „Teilnahmerecht“ aller Bediensteten des Betriebs besteht demnach nicht bei der Stimmenauszählung in dieser nicht-öffentlichen Wahl­ver­samm­lung (§ 20 Absatz 3 Satz 6 SchwbVWO); a.A. LPK-SGB IX, § 20 Rn. 71/72. Das in § 20 Abs. 3 SchwbVWO vorgesehene vereinfachte Wahlverfahren genügt den Grundsätzen, die an eine geheime Wahl zu stellen sind (Cramer SchwbG, 5. Aufl. 1998, SchwbWO, § 20 Rn. 6)
Unabhängig davon könnten die Zeiten der Auszählungen überhaupt nicht angegeben werden, weil das zeitlich vom Geschick der Wahlleitung und dem konkreten Verlauf der Wahlversammlung sowie der Anzahl der Teilnehmer und Kandidaten abhängt - Uhrzeit nicht vorhergesagt werden kann. Rspr. ist uneinheitlich. Gruß Jada Wasi
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