Schwerbehindertenwahl

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dirk

Schwerbehindertenwahl

Beitrag von dirk »

Bei Firmenzusammenschluss von 3 auf eine fallen 2 Vertrauensperson weg. Dürfte jetzt die eine Vertrauensperson(nicht schwerbehindert oder gleichgestellt) den Wahlvorstand aufstellen? Oder muss man alle Schwerbehinderten und Gleichbestellten zur Versammlung einladen um den Wahlvorstand zu wählen.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Schwerbehindertenwahl

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Dirk,
das kommt ganz auf die Art des Firmenzusammenschlusses an. Nachdem nur eine SBV übrig ist gehe ich nicht von einem gleichberechtigten Zusammenschluss sondern von einer Übernahme der zwei anderen Betriebe aus. In diesen anderen Betrieben ist dann das Amt der SBV durch diese Übernahme vorzeitig erloschen. Die verbliebene SBV des aufnehmenden Betriebes ist nach der Übernahme dann auch SBV für die aufgenommenen Betriebe. Deshalb darf sie auch den Wahlvorstand für die Wahlen im Herbst bestellen. Eine Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist dann nicht erforderlich.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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