wir hatten gestern ein BEM-Gespräch und die BEM-Nehmerin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung länger ausgefallen ist, möchte nun wieder für 6 Wochen in die Wiedereingliederung. Sie hat aber in zwei Wochen einen 4-tägigen Urlaub geplant. Es würde dann wie folgt aussehen:
2 Wochen - stufenweise Wiedereingliederung (Start: 15.05.)
4 Tage - länger geplanter Urlaub (30.05. - 02.06.)
....?
Jetzt stellt sich Fragen, wie es weitergeht. Ihre Krankenkasse würde ihr einen Antrag schicken, dass man sie für die 4 Tage wieder gesund schreibt und sie regulären Arbeitsurlaub nehmen kann.
1. Wie ist es generell geregelt mit Urlaub in der Wiedereingliederung? Wird es pausiert oder muss man wieder von vorne anfangen?
2. Darf Sie, da sie aufgrund einer psychischen Erkrankung abwesend war, nicht während der Wiedereingliederung die Tage frei nehmen? Es tut ja ihrer Gesundung gut.
3. Gibt es gesetztliche Regelungen, die so einen Fall bestimmen? Gibt es eine Telefonnummer, wohin ich mich wenden kann?
Ich hoffe, dass jemand schon mal so einen Fall mit Urlaub in der Wiedereingliedung hatte und uns dahingehend helfen kann

Sonnige Grüße
Kathrin Holm