Begründung eines Gleichstellungsantrages bei bevorstehender Betriebsschließung

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MarkU
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 16. Mai 2023, 13:15

Begründung eines Gleichstellungsantrages bei bevorstehender Betriebsschließung

Beitrag von MarkU »

Ich bin SBV in einem Unternehmen mit ca. 800 Mitarbeitern. Anfang des Jahres wurde uns verkündet, dass das Unternehmen im kommenden Geschäftsjahr seinen Betrieb aufgrund fehlender Rentabilität einstellt und geschlossen wird (keine Insolvenz). Der Betriebsrat ist aktuell dabei einen Sozialplan und Interessenausgleich zu verhandeln, was voraussichtlich noch mehrere Monate andauern wird. Sobald der Sozialplan abschließend verhandelt ist, wird allen Mitarbeitern unter Berücksichtigung des Sozialplanes betriebsbedingt gekündigt werden.

Aktuell stehe ich mit einigen Kollegen im Austausch, die einen GdB von unter 50 erhalten haben und gern einen Gleichstellungsantrag stellen möchten. Nun ist die Situation mit der Firmenschließung neu für mich und ich möchte den Kollegen eine gute Vorlage für die Begründung eines Gleichstellungsantrages liefern. Da die Grundlage eines solchen Antrages die Erhaltung des Arbeitsplatzes darstellt, tue ich mich in meiner aktuellen Situation eher schwer mit der Findung von Antrags-Begründungen.

Meine bisher angedachten Begründungen wären diese:

  • die Berücksichtigung der Gleichstellung im Sozialplan sorgt für eine längere Erhaltung des Arbeitsplatzes
  • die Möglichkeit von Umstrukturierungen oder Versetzungen zu profitieren, gehen vor eine betriebsbedingte Kündigung
  • Höhere Überbrückungsleistung (Abfindung) durch Gleichstellung im Sozialplan und damit aus finanzieller Sicht mehr Zeit mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber
  • Arbeitgeberseitige Anreize wie Lohnkostenzuschüsse für den neuen Arbeitgeber

Seht ihr das auch so oder würdet ihr andere Argumente anbringen, um einen positiven Gleichstellungs-Bescheid zu erhalten?

Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße
Mark
albarracin
Beiträge: 158
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Begründung eines Gleichstellungsantrages bei bevorstehender Betriebsschließung

Beitrag von albarracin »

Hallo MarkU,

ein allgemeiner Arbeitsplatzabbau, der alle Beschäftigte gleichmäßig trifft, ist idR kein Gleichstellungsgrund, da es an der Kausalität von individueller Behinderung und Arbeitsplatzgefährdung fehlt. Eine bloße Besserstellung zB bei einem Sozialplan ist kein Grund gem. § 2 Abs. 3 SGB IX.
&tschüß
Wolfgang
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