»Inklusionsgesetz«

annette.rosenberg
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„Freikauf“ von der Beschäftigungspflicht

Beitrag von annette.rosenberg »

Die Begründung für Abschaffung der Bußgeldregelung ist nicht mal ansatzweise „plausibel“: Marion „plappert“ da nur kritiklos die „Sprach­re­ge­lung“ des BMAS (Griese) nach, die suggeriert, dass das Bußgeld vorgeblich lediglich für Null-Beschäftiger gelte selbst bei be­harr­li­cher Pflicht­ver­let­zung. Ebenso durchsichtig Jens Beeck (FDP) und BDA.

Die Be­haup­tung der Staatssekretärin Kerstin Griese, dass Bußgeld nur Total­ver­wei­ge­rer be­tref­fe, ist falsch gemäß Dr. Michael Karpf! So offenbar auch NPM-SGB IX, 12. Auflage 2010, § 156 Rn 21 ff. Dieses haben wohl die Ab­ge­ord­ne­ten nicht gecheckt, wurden so wohl „über den Tisch gezogen“? Dusel, Hüppe und alle geladenen Sachverständigen haben es verstanden. Die Staatssekretärin und die Ampel leider nicht!

Und dass nur wenig Verstöße von der Bundesagentur für Arbeit verfolgt werden dürfte maß­geb­lich auch daran liegen, dass die Aufsicht im BMAS die völlig un­zu­rei­chen­de Ver­fol­gung dul­det und nicht mal dif­fe­ren­zier­te Statistik nach den ein­zel­nen Tat­be­stän­den ver­öf­fent­licht – ob­wohl verfügbar, also wenig Tranz­pa­renz: Hier vom „stumpfen Schwert“ 🗡️ daherzureden (so aber Griese) ist daher alles andere als überzeugend, sondern führt nur in die Irre. Richtig ist: Die Abschaffung des über 100-jährigen Bußgeldes ohne jede Not_ist der völlig falsche Weg zur Inklusion, weil ja längst nicht alle Arbeitgeber dazu freiwillig bereit sind, da unwillig bzw. weit verbreitet der gute Wille fehlt – trotz bundesweit flächendeckender Ansprechstellen für Arbeitgeber, welche schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen.

Selbst der eigene Beauftragte der BReg. hat dies empört abgelehnt als „nicht sach­ge­recht “ und politisch „falsches Signal“ Dieser weisungsfreie Beauftragte Jürgen Dusel ist Kenner der Materie, da zuvor bekanntlich ua. langjähriger Chef des Integrationsamts für das Land Brandenburg und Volljurist. Das BMAS und die Ampel scheinen noch immer beratungsresistent ggü. breitem Expertenrat und VdK. Nur Jens Beeck ist hoch zufrieden: »Eine glatte Eins dagegen gab es von Jens Beeck (FDP) für den Ge­setz­ent­wurf« mit Kahlschlag beim Bußgeld.
annette.rosenberg
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„dbb – die Barrieren-Brecher“

Beitrag von annette.rosenberg »

Forum Inklusion und Teilhabe

dbb: »Ein Fehler ist es jedoch, dass künftig kein Bußgeld mehr ver­hängt werden können soll. Das birgt die Gefahr, dass Arbeitgebende sich von der Verpflichtung und ge­sell­schaft­li­chen Aufgabe, schwerbehinderte Menschen zu be­schäf­ti­gen, freikaufen können“, warnte Silberbach, denn von den etwa 173.000 Un­ter­neh­men in Deutsch­land, die gesetzlich verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Ar­beits­plät­ze an schwerbehinderte Menschen zu ver­ge­ben, kämen nur 40 Pro­zent dieser Verpflichtung nach. Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachbessern, ebenso wie bei der im Koalit­ions­ver­trag vereinbarten qualitativen und quan­ti­ta­tiven Stärkung des be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­na­ge­ments (BEM) im Sinne der betroffenen Be­schäf­tig­ten.

Düwell forderte von der Politik dreierlei für eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben von Men­schen mit Behinderung: Die Praxis der Früh­ver­ren­tung Schwer­be­hin­der­ter wirksamer zu beschränken, es den Beschäftigten zu er­mög­li­chen, Wie­der­ein­glie­derung in den Betrieb zu verlangen, und In­klus­ions­ver­wei­ge­rer wirksam zu sanktionieren

Nur Jens Beeck ist hoch zufrieden: »Eine „glatte Eins“ da­ge­gen gab’s von Jens Beeck (FDP) für den Ge­setz­ent­wurf …« Und den über 50 Prozent „Inklusionsverweigerern“ wird der unverantwortliche „Kahlschlag“ beim Bußgeld wohl erfreuen und begeistern! Partei der BEM- und Inklusionsverweigerer? Und auf diesen unsäglichen „Kuhhandel“ hat sich die Ampel, das BMAS sowie Scholz offenbar eingelassen. Das hat mit Inklusion nichts zu tun: Inklusion geht anders! Das ist nicht schlau. Es ist jedenfalls wider jeglicher Vernunft.
magdalena.mayer
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Kein Schutz für Personen, die Verstöße gegen Mindestbeschäftigung offenlegen

Beitrag von magdalena.mayer »

Danke, liebe Annette. Guter Hinweis! Der Hintergrund der Abschaffung des Bußgeldes ist wohl die längst überfällige Umsetzung der EU-„Whistleblower-Richtlinie“ - die auf das Bußgeld abstellt. Das sehr lange Taktieren der Ampel beim „Hinweisgeberschutz“ kostet Steuerzahler schon jetzt über 30 Millionen Euro, und es werden je­den Tag mehr. Bis zum 17.12.2021 hätte der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz spätestens in nationales Recht umsetzen müssen. Die EU hat Deutschland an 15.2.2023 beim EuGH in Luxemburg verklagt. Das wird Deutschland teuer zu stehen kommen. Marco Buschmann (FDP) ist der verantwortliche »federführende« Bundesminister: Das ist leichtfertige Steuerverschwendung in Millionenhöhe, also unverantwortlich!

Folglich »kein Schutz für Personen, die Verstöße gegen Mindestbeschäftigung offenlegen« nach der schriftlichen Stellungnahme von Prof. Düwell vom 24.03.2023 an den Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“, Nr. II.1. So auch Wortprotokoll der Anhörung, Seite 9 (Düwell) sowie Seite 20 (Sozialverband VdK) vom 27.3.2023. Dieses ist durchsichtig sowie skandalös, sagen zu Recht Experten.

Das „Argument“ von Beeck (FDP), der BDA und Griese für_die Abschaffung des Bußgeldes ist ja ohnehin nicht zwingend, sowie ganz offensichtlich nur vorgeschoben: Die_von BDA und FDP entgegen den Stellungnahmen aller_Sachverständigen betriebene Streichung dieser Bußgeldsanktion zugunsten der Inklusionsverweigerer spricht ja Bände: Über 60 Prozent erfüllen gesetzliche Mindestbeschäftigungsquote nicht (SuI, 3/2023) nach neuester Auswertung.
magdalena.mayer
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"Freikauf" von Beschäftigungspflicht!

Beitrag von magdalena.mayer »

Hier Empfehlung des AIS-Ausschusses des Bundesrats (BR-Drs. 158/1/23 vom 28.04.2023), für BR-Sitzung am Freitag, 12.05.2023. Das dürfte heißen: Der Bundesrat „winkt Gesetz durch“? Ca 40.000 Inklusionsverweigerer werden durch Streichung der Bußgeldsanktion belohnt, können nicht mehr zur Ordnung angehalten werden …

Das ist ein Geschenk für die Wiederholungstäter sowie Klientelpolitik auf Kosten der »Opfer« und für uns alle - ohne_ab­zu­schrecken! Deswegen wird OWi-Streichung zu_Recht von Sachverständigen vehement abgelehnt. Was_wurde denn hier ausgeheckt? Was läuft hier ab entgegen Stellungnahmen - aller - Sachverständigen? Was_steckt da wirklich dahinter? Das geht auf Kosten arbeitsloser sbM sowie rechtstreuer Unternehmer, die sich_an das Recht und Gesetz halten. Das ist „Mogel­packung“ bzw. „Etikettenschwindel“. Herr im Himmel - die_Ampel sollte doch nun wirklich wissen - wie fatal die_Streichung dieser Bußgeldsanktion ist.
magdalena.mayer
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Bundesrat stimmt über Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ab 12.05.2023

Beitrag von magdalena.mayer »

Bundesrat: „Inklusiver Arbeitsmarkt“
TOP 1 am 12.05.2023 wird live übertragen

Livestream - Mediathek - Twitter-Kanal
Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen.

Über den Sitzungsverlauf informiert der Twitter-Kanal des Bundesrates sowie sein „Newsletter“. Noch während des Vormittags stehen Videos sowie einzelne Redebeiträge in BundesrarKOMPAKT und Mediathek zum Download bereit
magdalena.mayer
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Sozialverband (SoVD) fordert »Sanktionen« bei Nicht­ein­stel­lung von Menschen mit Behinderung

Beitrag von magdalena.mayer »

… und Sozialverband Deutschland (SoVD) Nordrhein-Westfalen dokumentiert heute eindrucksvoll mit seiner „Verlautbarung“ in Kobinet, dass er noch immer nichts verstanden hat. Denn sein Landesvorsitzender Franz Schrewe fordert das Land NRW zu »Sanktionen« bei Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung auf. Dabei_geht’s bekanntlich gar nicht um Menschen mit Behinderungen, sondern vielmehr um Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im „Inklusionsgesetz“.

Das ist aber Sache des Bundes, und die Ampel will die Sanktion per Bußgeld gerade so nebenbei bundesweit „komplett“ abschaffen - nicht nur bei Nichtbeschäftigung Schwerbehinderter, wie Schrewe da behauptet, sondern weit darüber hinaus zusätzlich bei Beschäftigung unter „Mindestquote“ von 5 % sbM. Auch dieses (doppelte!) „Wahlgeschenk“ für die Wirtschaft ist bisher dem SoVD offenbar völlig entgangen – also Desinformation ?!

Folglich mitnichten »vermeintlicher« Freikauf, wie aber Schrewe irreführend fabuliert – sondern purer Freikauf gemäß dem Willen der Ampel. Denn Ausgleichsabgabe ist_natürlich keine Sanktion – wie ihr Name schon sagt, entgegen den ständigen haltlosen Verlautbarungen des Bundes Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA): Sie hat keinerlei Sanktionscharakter lt. ständ. Rechtsprechung, sondern soll u.a. »Wettbewerbsverzerrung« vermeiden zwischen den rechtstreuen Arbeitgebern und anderen:

Zu der einer Ausgleichsabgabe immanenten sog. »Aus­gleichs­funkt­ion« vergleiche zuletzt das BSG-Urteil vom 29.03.2022 – B 11 AL 30/21 R, Rn. 22 (am Ende). Dass vierte Staffel was bringt ist ein „Ammenmärchen“, da es genügt, einen sbM einen einzigen Tag zu beschäftigen, um_nicht mehr als Null-Beschäftiger zu gelten im Sinne dieses sogenannten »Inklusionsgesetz­es« – oder? Gut gemeint, aber äußerst schlecht gemacht für die Praxis - zumal „vergiftet“ durch Bußgeld-Kahlschlag – demnach insgesamt „Inklusion im Rückwärtsgang“. Also insoweit klarer_»Etikettenschwindel« schon der Gesetzesname. Folglich offenbarer Irrweg in die falsche Richtung: Der Titel_täuscht! Das ist einfach schlecht👎Floppt wohl wie_„Budget für Arbeit“ 2018 mit völlig unrealistischen Unterstellungen des BMAS zur Neueinstellung sbM?

Vergleichsberechnung:
Diese erhalten über das „Budget“ einen Lohnkosten­zu­schuss von i.d.R. bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts und Aufwendung für die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, wie es im Gesetz heißt. Die einzelnen Bundesländer haben noch das Recht, diesen Zuschuss nach eigenen Vorgaben zusätzlich höher zu gestalten nach § 61 SGB IX.
Bei der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe beträgt die Abgabe hingegen (allenfalls) maximal 720 Euro monatlich (sonst 360 Euro bei mehr als null bis unter zwei Prozent*), abzüglich der Steuer, in aller Regel aber weitaus weniger bei der großen Masse kleinerer Unternehmen mit_unter 60 Arbeitsplätzen (ca. 90 Prozent der vierten Staffel) wie folgt gemäß BT-Drucksache 20/5664, Seite 9 oben:
Bei 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen = 210 Euro
(sonst 140 Euro mtl. bei weniger als 1 sbM*)
Bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen = 410 Euro
(sonst 245 Euro mtl. bei weniger als 1 sbM*)

*) Fazit für jahresdurchschnittliche Nullbeschäftiger
Änderungen ab 2024: Bei 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen Erhöhung der Aus­gleichs­ab­ga­be um 70 Euro, bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen Erhöhung um 165 Euro – und ab jeweils 60 Arbeitsplätzen Erhöhung um 360 Euro mtl. pro unbesetztem Arbeitsplatz.
magdalena.mayer
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»Inklusionsgesetz« mit wirrer Begründung?

Beitrag von magdalena.mayer »

Selektive Wahrheiten aus dem Heil-Ministerium?

Erstaunlich auch folgende Ansage von Griese im BMAS: „Daher habe das Ministerium sich dazu entschieden, das Bußgeld abzuschaffen...“ Seit wann entscheiden darüber
Behörden über die Gesetzesänderungen im Rechtsstaat? Zumindest ist nun klar, wer das ausgeheckt hat nach den Wünschen von BDA / FDP, Frau Griese.

Soweit Griese meinte, dass die vierte Staffel »viel Geld bereitstellen­« werde – ist das reine Mutmaßung, zumal beachtlicher Teil von Lindner gleich wieder über Steuer großzügigst erstattet wird – also uns allen aufgebürdet wird_zum Wohl dieser „Totalverweigerer­“. Das ist keine Nulltoleranz gegen Nullbeschäftiger, sondern eher eine steuerliche Subventionierung­: In der Erfurter Erklärung, 4.11.2022 hatten sämtliche Behindertenbeauftragte des Bundes und der Länder einhellig gefordert, endlich »die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als Be­triebsausgabe­­« kurzfristig abzuschaffen.

Drucksache 20/5664 (Seite 18 und Anlage 3)
Die Behauptung ist umso erstaunlicher, als die Begründung zum „Gesetzentwurf“ davon ausgeht, dass diese geänderte Ausgleichabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung „aufkommensneutral“ sei. Auch der Ausschuss „Arbeit und Soziales“ hat angenommen, dass die vierte Staffel der Aus­gleichs­ab­ga­be „im Ergebnis aufkommensneutral“ sei (Drs. 20/6442, Seite 3 am Ende). Welche „Version“ stimmt nun, Frau Staatssekretärin Griese? Die vom Kabinett oder Ihre - oder vom »unabhängigen ­« Nationalen Normenkontrollrat - (NKR) in BT-Drs. 20/5664 (Anlage 2)? Das passt so nicht zusammen! Wer soll das verstehen? Kaffeesatzleserei? Auflösung mit Zahlen frühestens nach dem 01.04.2025.
jada.wasi
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»Inklusionsgesetz« und Ausgleichsabgabe

Beitrag von jada.wasi »

NEU: Ausgleichsabgabe ab 2024 für Arbeitgeber
Maßgeblich für die Berechnung ist nicht Betrieb, sondern „Unternehmen“ des Arbeitgebers, welches aus mehreren Betrieben bestehen kann. Diese Erhöhung auf 720 Euro soll_(allenfalls ) nur um die 4.000 private und öffentliche Arbeitgeber betreffen lt. 2./3. Lesung im Bundestag vom 20.04.2023 mit Plenarprotokoll (Düwell in SuI 5/2023 auf Seite 6)

Nullbeschäftiger
• 720 € statt zuvor 360 € (ab 60 Arbeitsplätze)
• 410 € statt zuvor 245 € (ab 40 bis unter 60)
• 210 € statt zuvor 140 € (ab 20 bis unter 40)

Erhöhungsbetrag
+ 360 € = 100 Prozent (ab 60 Arbeitsplätze)
+ 165 € = 067 Prozent (ab 40 bis unter 60)
+ 070 € = 050 Prozent (ab 20 bis unter 40)


Ausgleichsabgabe_2024_S3D.jpeg
Ausgleichsabgabe_2024_S3D.jpeg (122.88 KiB) 3815 mal betrachtet

Hinweis Die im BIH-Fachlexikon angegeben Höhe der Ausgleichsabgabe bis 31.12.2023 für Unternehmen ist jeweils veraltet (3x falsch). Die Staffeln 1 bis 3 wurden nämlich ab 2024 nicht erhöht. Richtig 2021 bis 2023 lt. BAnz AT 30.11.2020 B1 sowie in § 160 Abs. 2 SGB IX Fußnote*) bei buzer.de

= 140 € statt 125 € (< 5 Prozent)
= 245 € statt 220 € (< 3 Prozent)
= 360 € statt 320 € (< 2 Prozent)
jada.wasi
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Skandalöse Freikäufe der Ampel

Beitrag von jada.wasi »

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt zwar auch künftig die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in_der Theorie nicht auf laut dem Wortlaut des § 160 Abs 1 Satz 2 SGB IX. Sie wird aber 2024 faktisch zum „Freikauf“ von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach dem Willen dieser Ampel, die das Bußgeld selbst bei vorsätzlicher und umfangreicher Pflichtverletzung abgeschafft hat (Kahlschlag!): Eine „grandiose“ Meister­leis­tung und „Wahlgeschenk“ für unwillige Arbeitgeber. Bei den kleineren Arbeitgebern (mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen) erhöht sich bei »Nullbeschäftigern« die Ausgleichsabgabe nicht um 100 % – sondern um 70 € auf 210 €, also um 50 Prozent: Die lediglich 70 € Erhöhung »jucken« wohl kaum unwillige Kleinunternehmer in größerer Zahl.

Gesetz für Inklusionsverweigerer
So haben beschäftigungspflichtige Arbeitgeber künftig die freie Wahl zwischen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und dem Freikauf per Ausgleichsabgabe. Das wird von Sachverständigen, Gewerkschaften, Verbänden, Parteien, Behindertenbeauftragten scharf kritisiert bzw als skandalös abgelehnt. Petition unter change.org Gruß Jada Wasi
annette.rosenberg
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BGBl. 2023 I Nr. 146 vom 13.06.2023

Beitrag von annette.rosenberg »

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 13.06.2023.

Siehe hier zum Inkrafttreten dieses Artikelgesetzes jeweils mit Synopse­n.
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