eines inklusiven Arbeitsmarkts“:
Hinsichtlich zweier wichtiger Instrumente, BEM und StW (Stufenweise Wiedereingliederung), droht – dass der Gesetzgeber seine (klar erkennbaren) Aufgaben nicht erfüllt und_damit eine bekannte Rechtsschutzlücke offen bleibt nach Prof. Dr. Katja Nebe, in Zeitschrift RP Reha 1/2023
BEM: Krankheiten im Beruf vorbeugen
sowie Wiedereingliederung verbessern
Petition: www.change.org
Endlich ein besseres BEM
(Anspruch auf BEM+StW)
www.bem-initiative.net
"Appell" von Jürgen Dusel
(Kritik am Gesetz-Entwurf)
www.bundestag.de/presse
Jürgen Dusel kritisierte ua. zu Recht, dass Betriebe die „Ausgleichsabgabe“ steuerlich als Betriebsausgaben in voller_Höhe absetzen können. Auch wird der weiterhin fehlende Anspruch auf StW (sog. „Hamburger Modell“) von_Menschen mit Behinderungen - zu Recht moniert.
„WDR: 60 Prozent der Arbeitgeber kaufen sich frei“
Demnach werden Arbeitgeber steuerlich subventioniert,
die keine (> ¼) oder zu wenig (> ⅓) sbM beschäftigten.
Das wird auch vom VdK Deutschland scharf kritisiert in
seiner Stellungnahme vom 06.12.2022 in Abschnitt 3.4.

Wo bleibt da die Anreizfunktion, sbM zu beschäftigen?
Demnach höchst kontraproduktive Steuergeschenke!

steuerliche Absetzbarkeit dieser Ausgleichsabgabe
abzuschaffen ausweislich ihrer Antwort zu Nr. 12 in
BT-Drs. 20/5679 vom 15.02.2023 auf Seite 5 und 6
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Herzlichen Dank!
Annette Rosenberg