Arbeitszeitverkürzung aus Gesundheitlichen Gründen bei Schwe
Gesendet: Montag 13. März 2023, 15:00
Von: amethyst_hare
Empfänger: Integrationsamt
Hallo zusammen, da ich sehr lange krank war (bin auch 50% Schwerbehindert ) nun in der Reha mein Restleistungsvermögen auf 3-6 Std für meinen jetzigen Job angekreuzt war ( EM Rente wurde letztes Jahr beantragt) habe ich im diesem Zuge der nun geplanten Wiedereingliederung dem Arbeitgeber ein ärztlichen Attest beigefügt, das ich meine derzeitige Arbeitszeit (Teilzeitkraft 70%) auf täglich 6 Std reduzieren möchte, aus gesundheitliche Gründen, aber auch um einer späteren Genehmigung der RV einer Teilerwerbsminderungsrente nicht zu gefährden.
Kann der Arbeitgeber das ablehnen, und wenn ja wie verhalte ich mich dann bez. an wen kann und sollte ich mich dann gezielt wenden.
Danke schon mal im Voraus
Arbeitszeitverkürzung wegen Art und Schwere der Behinderung
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Re: Arbeitszeitverkürzung wegen Art und Schwere der Behinderung
Hallo,
gem. § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
Kann der AG den Teilzeitwunsch nicht ablehnen, wenn er die Notwendigkeit wegen der Behinderung nicht erschüttern kann.
Nur so der Vollständigkeit halber: Es nützt dem AG nichts, mit dem TzBfG zu argumentieren, da dieses für Schwerbehinderte und Gleichgestellte nachrangig ist ggü. dem SGB IX.
gem. § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
Kann der AG den Teilzeitwunsch nicht ablehnen, wenn er die Notwendigkeit wegen der Behinderung nicht erschüttern kann.
Nur so der Vollständigkeit halber: Es nützt dem AG nichts, mit dem TzBfG zu argumentieren, da dieses für Schwerbehinderte und Gleichgestellte nachrangig ist ggü. dem SGB IX.
&tschüß
Wolfgang
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