Hallo.
Gerade liegt beim Personalrat das Thema Urlaubsplanung aller Mitarbeiter auf dem Tisch.
Dabei kam die Frage auf, ob auch die SBV über die Urlaubsplanung der schwerbehinderten Mitarbeiter gucken sollte und wenn ja, nur über den Urlaub der Schwerbehinderten oder gleichzeitig zum Abgleich bei allen Mitarbeitern.
Wenn das der Fall wäre, welche rechtlichen Mittel kann man gegenüber dem Arbeitgeber anbringen, ob man dies darf oder nicht.
Danke.
Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?
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Re: Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?
Hallo,
grundsätzlich sind die Regularien der Urlaubsvergabe nichts, was schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte besonders berührt, sondern für alle Beschäftigte gleichermaßen gilt. Hier sind BR/PR gefordert, transparente, allgemingültige Regeln mit dem AG bzw. Dienstherrn zu vereinbaren
Ein gesondertes Beteiligungsrecht der SBV kommt mE nur dann in Betracht, wenn es im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen Sonderregelungen gibt bzw. diese notwendig werden.
grundsätzlich sind die Regularien der Urlaubsvergabe nichts, was schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte besonders berührt, sondern für alle Beschäftigte gleichermaßen gilt. Hier sind BR/PR gefordert, transparente, allgemingültige Regeln mit dem AG bzw. Dienstherrn zu vereinbaren
Ein gesondertes Beteiligungsrecht der SBV kommt mE nur dann in Betracht, wenn es im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen Sonderregelungen gibt bzw. diese notwendig werden.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?
Vergleiche zu dem Thema auch die kürzliche Diskussion grundlegend von Ende Jan 2023 zur sog. teleologischen Reduktion. Das BVerfG 26.09.2011, 2 BvR 2216/06, lässt diese teleologische Auslegung ausdrücklich zu, dass u.U. keine buchstabengetreue Anwendung einer Norm gemäß dem Regelungszweck. Gruß Jada Wasi