Wahl der GSBV

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ManuelaEhrnsperger
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 16. Februar 2023, 15:39

Wahl der GSBV

Beitrag von ManuelaEhrnsperger »

Hallo zusammen,
bei uns steht die Wahl der GSBV an und da hätte ich eine Frage dazu. Kann einer meiner Stellvertreter zur Wahl antreten oder geht das nur für mich als Vertrauenspersonen? Wir sind zwei Standorte mit jeweils einer Vertrauensperson und jeweils zwei Vertreter. Ich finde da nicht wirklich einen passenden Gesetzestext, aber vielleicht jemand von euch.
VG Manuela Ehrnsperger
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Wählbarkeit zur GSBV in Unternehmen

Beitrag von jada.wasi »

ManuelaEhrnsperger hat geschrieben: Donnerstag 16. Februar 2023, 15:40 Kann einer meiner Stellvertreter zur Wahl antreten oder geht das nur für mich als VP?
Hallo Manuela,

ja - auch ein Stellvertreter kann dieses Amt ausüben. Davon ausgehend, dass es einen GBR gibt, erfolgt Bestimmung der GSBV ohne Wahl laut § 22 Abs. 2 SchwbVWO bei nur zwei Wahlberechtigten in dem Unternehmen. Die Wählbarkeit zur GSBV folgt aus § 177 Abs. 3 SGB IX „entsprechend“ gemäß § 180 Absatz 7 SGB IX. Siehe BIH-Wahlbroschüre in Kapitel 10.2 Wahl der Stufenvertretungen auf Seite 97, mit Kurzinfo. Wegen der verspäteten Bestimmung außerhalb des GSBV-Regelwahlzeitraums endet GSBV-Amtszeit dann genau mit Ablauf des 31.01.2027, 24:00 Uhr. Gruß Jada Wasi
ManuelaEhrnsperger
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 16. Februar 2023, 15:39

Re: Wahl der GSBV

Beitrag von ManuelaEhrnsperger »

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
SylviaMeffert
Beiträge: 1
Registriert: Montag 20. Februar 2023, 11:41

Re: Wahl der GSBV

Beitrag von SylviaMeffert »

vielen Dank für die Antwort, ich habe lange vergeblich danach im Netz gesucht.
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Bestimmung der GSBV

Beitrag von jada.wasi »

Nach der GSBV-Bestimmung sollte m.E. Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgen sinngemäß diesem BIH-Formular durch die GSBV und auch der Gesamtbetriebsrat informiert werden sowie der Unternehmer. Viel Erfolg!
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